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Kommentar: Wer das liest, ist doof

Das Beispiel des Live Messengers zeigt: Software-Lizenzbestimmungen von Grossunternehmen sind so geschrieben, dass man sie nicht liest. Wer es trotzdem tut, wird nicht gescheiter.

blue_quad von David Lee (25.07.2006)

David Lee Bevor Sie Software installieren, müssen Sie normalerweise zuerst eine Lizenzvereinbarung akzeptieren (auf Englisch "End User Licence Agreement", kurz EULA). Die Lektüre ist oft eine Zumutung. Nur ein Beispiel: Das EULA des neuen Windows Live Messengers umfasst über 22 Kilobyte Text, das sind etwa zehn A4-Seiten in 12-Punkt-Schrift. Dies alles für ein Gratisprogramm!

Dementsprechend findet man lächerliche und nichtssagende Sätze wie: "Sie sind nicht berechtigt, den Dienst auf eine Weise zu verwenden, die gegen das Gesetz verstösst." Die Details zum Datenschutz erfährt man erst auf einer separaten Webseite (weitere 15 A4-Seiten). Doch damit nicht genug, heisst es doch in der Lizenzvereinbarung: "Wir sind berechtigt, diesen Vertrag jederzeit zu ändern. Sie sind verpflichtet, diesen Vertrag regelmässig durchzusehen. Sie finden die jeweils aktuelle Version des Vertrags unter http://messenger.msn.de/Help/Terms.aspx [1]. Der geänderte Vertrag tritt umgehend in Kraft." Soll ich etwa jeden Morgen zuerst nachprüfen, ob ich nicht mit der früheren Zustimmung rückwirkend mein Vermögen an Microsoft vermacht habe?

Nein. Denn auch wenn EULAs mitunter so tönen, als wären sie das Gesetz selbst - sie sind es nicht. Sehr viele dieser Verträge wären zumindest in der Schweiz gar nicht rechtsgültig. Ob dies im Einzelfall zutrifft, könnte nur ein Jurist beurteilen. Also halte ich mich an die Faustregel: EULAs ungelesen durchklicken und suspekte Programme einfach nicht installieren.



     


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