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Switch kann wenig machen gegen Datenmissbrauch

Im Zusammenhang mit der in die Schlagzeilen geratenen Black Book 2000 CD hat die Domainregistrationsbehörde Switch wenige Möglichkeiten zu handeln.

blue_quad von Beat Rüdt (30.04.2001)

Die Datenbank von Switch, die Registrationsdaten von Internetadressen enthält, kann nur beschränkt geschützt werden. Ein Missbrauch, der klar gegen die Richtlinien der Domain-Registrationsbehörde verstösst, ist offenbar schwierig zu ahnden.

Mit Black Book 2000 [1] ist zurzeit eine CD mit Daten für Marketingzwecke auf dem Markt, die offenbar Inhalte aus der Switch-Datenbank enthält. Switch hat das Problem erkannt und verweist auf die Einschränkungen, die das Auslesen von Daten im grossen Stil unterbinden. Diese wurden vor rund eineinhalb Jahren installiert. In ihren Nutzungsbestimmungen ist diese Art der Datenbeschaffung klar untersagt.

Da aber kein klagbarer Missbrauch festgestellt wurde, wird vorerst auch nichts unternommen, wie auf Anfrage zu erfahren war. Wenn die Daten für Marketingzwecke missbraucht würden, wären es die Registrierten und Angeschriebenen selbst, die klagen müssten.

Switch sieht nur einen Weg, sich vor solchen Missbräuchen zu schützen: das Verzeichnis müsste gar nicht mehr zugänglich gemacht werden. Aber die Datenbank wird für verschiedene Zwecke von Aussenstehenden benötigt, etwa bei Streitigkeiten um Markenrechte.

Eins macht Switch aber klar: sobald ein klagbarer Missbrauch vorliegt, wird sie die entsprechenden Schritte einleiten.

F. Farinoli, der in der Schweiz für den Vertrieb der Marketing-CD Black Book 2000 verantwortlich ist, war leider entgegen anderslautenden Verprechungen heut nicht für eine Stellungnahme erreichbar.



  


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