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Commcare verärgert über Bundesgerichtsentscheid

Der Schweizer Provider und Netzwerkspezialist Commcare kritisiert die Entscheidung des Bundesgerichtes betreffend Mietleitungen.

blue_quad von Beat Rüdt (08.11.2001)

Wäre es nach der eidgenössischen Kommunikations-Kommission ComCom gegangen, müsste die Swisscom ihre Mietleitungen der Commcare (und anderen Anbietern) zum Interkonnektionspreis, also zum Selbstkostenpreis, zur Verfügung stellen. Das Bundesgericht hat diese Regelung zu Gunsten der Swisscom aufgehoben (siehe Meldung im PCtip [1]). Es hielt fest, dass solche Entscheidungen politisch gefällt werden müssen, also von Bundesrat und Gesetzgeber.

Die Commcare bezeichnet den Bundesgerichtsentscheid als überraschend. Das Bundesgericht spiele den Ball damit ausgerechnet jener Instanz zu, welche Mehrheitsaktionärin der Swisscom AG ist. Der Entscheid sei monopolfreundlich.

Die harten Worte der Commcare berücksichtigen nicht, dass der ComCom laut Bundesgericht schlicht und einfach die Möglichkeit fehlt, ohne Gesetzesgrundlagen zu bestimmen, für welche Dienste Interkonnektionspreise verrechnet werden müssen.



  


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