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Cablecom: Bundesrat schreibt Rai Uno gesetzlich vor (Update)

Die zahlreichen Beschwerden über Cablecoms Streichkonzert beim analogen Fernsehen zeigen Erfolg. Der Bundesrat will das vorgeschriebene Sender-Grundangebot erweitern.

blue_quad von Sascha Zäch (26.01.2007, Update: 27.01.2007)

Im Zuge der Umstellung aufs digitale Fernsehen wandern bei der Cablecom immer mehr Sender aus dem analogen Netz, darunter auch öffentlich-rechtliche wie Rai Uno und France 2. Dies hat zu zahlreichen Beschwerden geführt. Sogar die italienische Regierung zeigte sich beunruhigt. Deshalb traf sich heute der italienische Vize-Aussenminister Franco Danieli mit Bundesrat Moritz Leuenberger, dem Chef des Departements Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Laut Leuenberger sollen die Kabelnetzbetreiber verpflichtet werden, auch in Zukunft die öffentlich-rechtlichen Programme der Nachbarländer analog und ohne Zusatzkosten zu verbreiten. Dies werde in der Verordnung zum neuen Radio- und Fernsehgesetz vorgeschrieben. Damit müssen Sender wie Rai Uno und France 2 auch künftig analog angeboten werden. Das neue Radio- und Fernsehgesetz tritt voraussichtlich am 1. April 2007 in Kraft.

Cablecom zeigt sich ob der Vorschrift des Bundesrates gelassen: "Wie Cablecom bereits mehrfach betont hat, begrüsst sie entsprechende Entscheidungen bzw. eine klare Regelung seitens der Behörden. Sie braucht unverändert im Zuge der Digitalisierung des Fernsehens ab April bzw. Juni mehr Bandbreite und muss deshalb im Jahr 2007 sechs analoge Programme ins das digitale Angebot verschieben." Damit werden einfach andere Sender aus dem analogen Netz gestrichen.



  


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