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Swisscom: Rüffel für ADSL-Preispolitik

Die Swisscom hat bei den ADSL-Diensten ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Dieser Meinung ist das Sekretariat der Wettbewerbskommission.

blue_quad von IDG . (14.11.2008)

vergrößen Das Sekretariat will deshalb, dass die Wettbewerbskommission den Missbrauch feststellt und eine Sanktion gegen Swisscom verhängt. Der Telekomkonzern stelle anderen Fernmeldedienstanbietern wie Sunrise, Tele2, VTX oder Green eine Vorleistung für Breitbandinternet zur Verfügung. Damit könnten diese ihren Endkunden ADSL-Breitbandinternet anbieten. Swisscom selbst sei mit Bluewin auch als ADSL-Anbieter tätig. Dem Weko-Sekretariat zufolge verlangt der Telekomkonzern, im Vergleich zu Endkundenpreisen, für das Vorleistungsangebot zu hohe Preise. Diese Preispolitik beurteilt das Sekretariat gemäss Kartellgesetz als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Konkret handle es sich um eine sogenannte Kosten-Preis-Schere. Die zu knappe Marge zwischen Vorleistungs- und Endkundenpreisen habe dazu geführt, dass die betroffenen Fernmeldedienstanbieter mit ihrem ADSL-Geschäft im Wettbewerb mit Swisscom/Bluewin behindert waren. Zudem haben die hohen Vorleistungspreise dem Sekretariat zufolge zum hohen Schweizer Preisniveau beigetragen. Die Weko werde ihren Entscheid nach Eingang der Stellungnahme sowie allfälligen Anhörungen und weiteren Schritten frei fällen. Gemäss Kartellgesetz sind für die Bemessung der Sanktion insbesondere die Umsätze im relevanten Markt sowie die Dauer und Schwere des Verstosses entscheidend, teilt das Sekretariat der Weko mit.

Swisscom weist die Vorwürfe zurück und hält eine Sanktion für ungerechtfertigt. Das Unternehmen will den Verfügungsentwurf prüfen und die Gelegenheit wahrnehmen, seine Position zu begründen. Der Telekomkonzern ist laut eigenen Angaben über den Inhalt und Zeitpunkt des Antrags befremdet. Zum einen setze die Verfügung eine Marktbeherrschung von Swisscom bei ADSL Diensten voraus. Die Beurteilung genau dieser Frage sei jedoch beim Bundesverwaltungsgericht hängig und soll in naher Zukunft geklärt werden. Zum anderen werde ebenfalls zurzeit vom Bundesverwaltungsgericht geklärt, ob gegen die Preisgestaltung eines Unternehmens Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung keine Marktbeherrschung rechtsgültig festgestellt war und die von der Weko als zulässig erachteten Preise gar nicht bekannt waren. Bis in diesen Fragen Rechtssicherheit gegeben ist, wird Swisscom eigenen Angaben zufolge keine Rückstellungen vornehmen. Ausserdem hält es der Telekomkonzern für rechtlich zweifelhaft, ob die Weko in solchen Fällen überhaupt Sanktionen aussprechen darf. Der Antrag an die Weko sieht laut Swisscom eine Sanktion in Höhe von rund 237 Millionen Franken vor.



  


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