News 03.06.2015, 10:35 Uhr

Datenschützer weist PostFinance in die Schranken

Der Eidgenössische Datenschützer bringt die PostFinance im Umgang mit den Datenschutzrechten ihrer Kunden unter Zugzwang.
Die PostFinance darf für ihr Schnäppchenportal keine Kundendaten mehr auswerten. Die Bank hatte im Herbst 2014 angekündigt, den elektronsichen Zahlungsverkehr der Kontoinhaber beim E-Finance zu analysieren, um ihnen unter anderem zielgerechte Angebote einzublenden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftagte (Edöb) hat seither den Sachverhalt näher untersucht und bringt die PostFinance nun unter Zugzwang: Die Auswertung der Kontobewegungen, z.B. für zielgerechte Werbung, soll in Zukunft nur noch freiweillig erfolgen.

Verwirrung bei den Datenschutzbestimmungen

Hintergrund: Die Pläne der PostFinance schlugen in der Öffentlichkeit und bei Konsumentenschützern hohe Wellen, nachdem der «Tages Anzeiger» diese im letzten Herbst publik gemacht hatte. Die PostFinance wollte zwar für ihre Datenanalysen ein späteres Opt-Out anbieten, nachdem die Bestimmungen zum Datensammeln bereits im August 2014 in den AGB verankert wurden, jedoch stimmten diesen viele Kunden bereits «gezwungenermassen» zu. Die PostFinance räumte damals der Zeitung auf Nachfrage ein, Kunden eine schriftliche Abmeldemöglichkeit anzubieten, die per se nicht aktiv kommuniziert wurde.

Mehr Transparenz, unter Beobachtung des Edöb

Das Edöb kam im Rahmen der Untersuchung zum Schluss, dass die beabsichtigte Auswertung der Transaktionen nur dann zulässig sei, wenn die Kunden vorab transparent informiert würden und «ausdrücklich sowie aus freien Stücken» eingewilligt haben. Die PostFinance hat sich indes bereit erklärt, verschiedene Änderungen an seinem E-Banking-Portal vorzunehmen:
  • Die Darstellung von Kontenbewegungen vom E-Cockpit, bei der das Unternehmen zwecks Rechnungssortierung und Budgetplanung schon lange die Grundpfeiler zur Datenanalyse gesetzt hat, soll sich fortan in den E-Finance-Einstellungen deaktivieren lassen.
  • Bisherige Datenanalysen würden durch dieses Abmelden ebenfalls gelöscht, hält das Edöb in seinem Communiqué fest.
  • Ebenfalls freiwillig ist nun die Teilnahme an den noch nicht eingeführten Drittangeboten und der damit verbundenen Auswertung.
  • Kunden, die bereits den neuen AGB zugestimmt hätten, werden sich nachträglich von der Datenauswertung für Drittangebote, die auf Herbst 2015 geplant sind, abmelden können. 
Die Umsetzung der vereinbarten Änderungen will der Datenschutzbeauftragte nun «aufmerksam begleiten». Wann und in welcher Form die Umsetzung im Detail geschieht, wurde noch nicht kommuniziert.

Autor(in) Simon Gröflin


Kommentare
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gucky62
03.06.2015
E-Banking kommt für einen kleineren Verein nicht in Frage! (Gebühren zu hoch) Aber muss nun froh sein, Ebanking nicht zu nutzen. Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar. Die Gebühren eines Post-Kontos bei Nutzung über den klassischen Papierweg können ja nach Nutzung deutlich höher ausfallen, als via Online Postfinance Portal. Die Kontogebühren sind identisch, wobei meines Wissens pro Jahr nur eine gewisse Anzahl an Papier-Zahlungsaufträgen inklusive ist und bei mehr zusätzliche Gebühren anfallen, was bei der Online Verwaltung nicht anfällt. Bei Banken ist das zunehmend auch nicht viel anders. Wieso soll die Online Variante sich bei einem Verein nun nicht rentieren? Gruss Daniel