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Urteil: Illegale Filesharer sind Freiwild

Und dieses wurde soeben zum Abschuss freigegeben. Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt der umstrittenen Firma Logistepn die Jagd nach illegalen Filesharern, das Ausspionieren via IP-Adresse und das Weiterleiten an die Urheberrechtsinhaber.

blue_quad von Sandra Adlesgruber (05.06.2009)

vergrößen Das Tauziehen zwischen dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und dem Zuger Unternehmen Logistep hat ein Ende. Hanspeter Thür hat den Kampf verloren, denn das von ihm angerufene Bundesverwaltungsgericht hat seine Klage auf Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Dateipiraten zurückgewiesen.

Logistep sucht in Tauschbörsen gezielt nach Filesharern, die ohne Beachtung des Urheberrechts nach Lust und Laune Filme und Musik herumreichen. Das Unternehmen ermittelt die IP-Adresse des Straffälligen und leitet diese an den Urheber, dessen Recht verletzt wurde, weiter. Der Urheber erstattet Anzeige gegen Unbekannt und erfährt über die Akteneinsicht sowohl Name und Adresse des Filesharers. Mit diesen Daten kann der Urheberrechtsinhaber eine privatrechtliche Schadenersatzklage einreichen.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist einfach erklärt: Zwar würden die Persönlichkeitsrechte des Filesharers tatsächlich verletzt, jedoch sei die Urheberrechtsverletzung eine schwerwiegendere. Es gäbe zudem keine anderen Methoden, um Raubkopierer ausfindig zu machen.



  


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