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Urteil gegen Abofallen-Anwältin

In Deutschland wurde ein wegweisendes Urteil gegen eine Inkasso-Anwältin gefällt, die für einen Internet-Abzocker Zahlungen eingetrieben hat. Laut Gericht ist das «Beihilfe zum versuchten Betrug».
blue_quad von Sandra Adlesgruber (26.08.2009)
Das Amtsgericht Karlsruhe hat gegen eine Abofallen-Anwältin geurteilt. Es sei Beihilfe zu versuchtem Betrug.
vergrößenDas Amtsgericht Karlsruhe hat gegen eine Abofallen-Anwältin geurteilt. Es sei Beihilfe zu versuchtem Betrug.
Die Anwältin Katja G wurde vom Betreiber des «Geburtstags-Archivs» mit der Geldeintreibung bei zahlungsunwilligen Abonnenten beauftragt. «Das Internetportal ist jedoch ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer über die Kostenpflichtigkeit des Angebots zu täuschen», so die zuständige Richterin in der Entscheidungsbegründung des aktuellen Urteils (Amtsgericht Karlsruhe). Erschwerend kam hinzu, dass die Anwältin offensichtlich selbst wusste, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nichtig sind. Sie habe selbst zugegeben in ähnlichen Fällen nach Androhung von Feststellungsklagen Rechnungen storniert zu haben.
Die Verurteilte muss für die Anwaltskosten, die der Klägerin bei der Abwehr der Inkasso-Forderung entstanden sind sowie für die entstandenen Gerichtskosten für das Verfahren aufkommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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