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Haben illegale Filesharer Recht auf Schutz?

Die Firma Logistep ermittelt mit einem speziellen Verfahren Filesharer, die illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten. Der Schweizer Datenschützer sieht dadurch die Rechte der Dateipiraten bedroht. Jetzt entscheidet das Bundesgericht.

blue_quad von Sandra Adlesgruber (03.09.2010)

vergrößen Im vergangenen Jahr ist der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür (EDÖB) mit einer Klage gegen Logistep beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Sein Vorwurf: Das Unternehmen arbeite mit einer Technologie, welche die Persönlichkeitsrechte verletzt. Nämlich von jenen Personen, die illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten.

Hintergrund: Logistep ermittelt die IP-Adresse von Anschlussinhabern, die Inhalte illegal im Internet über Peer-to-Peer-Netzwerke angeboten haben. Der Urheber erstattet Anzeige gegen Unbekannt und erfährt über die Akteneinsicht sowohl Name und Adresse des Filesharers. Mit diesen Daten kann der Urheberrechtsinhaber eine privatrechtliche Schadenersatzklage einreichen.

Am 8. September gelangt der Fall – EDÖB gegen Logistep – vor das Schweizer Bundesgericht in Lausanne.

Hier erfahren Sie mehr darüber, wie das Bundesverwaltungsgericht seinen Entscheid begründet hat.




  


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