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Twitter-Scherz wird nicht bestraft

Glück für den Engländer Paul Chambers. Nachdem er für einen schlechten Scherz auf Twitter zu einer Geldstrafe verdonnert wurde, hat ihn das oberste englische Zivilgericht freigesprochen.

blue_quad von Marcel Hauri (30.07.2012)

Glück für den Engländer Paul Chambers. Nachdem er für einen schlechten Scherz auf Twitter zu einer Geldstrafe verdonnert wurde, hat ihn das oberste englische Zivilgericht freigesprochen.

Unbedarfte Äusserungen auf Twitter haben schon manchen prominenten Twitterer in peinliche Situationen oder gänzlich unbekannte Personen zu zweifelhaftem Ruhm verholfen. Aktuelles Beispiel ist die griechische Dreispringerin Paraskevi Papachristou, der nach einem offensichtlich rassistischem Tweet die Teilnahme an Olympia verwehrt wurde. In der Schweiz kam Ex-SVP-Mitglied Alexander Müller in den Genuss eines sogenannten «Shitstorms», als er in einem Tweet eine Kristallnacht gegen Muslime forderte. Er verlor seinen Job und trat von seinen Amt als Schulpfleger zurück.

Schlechter Scherz nicht strafbar

Das jedoch nicht jede unbedarfte Äusserung sogleich als strafrechtlich relevant taxiert werden muss, hat jetzt Paul Chambers vor dem höchsten englischen Zivilgericht erstritten. Chambers setzte im Januar 2010 in seiner Wut über einen verpassten Flug folgenden Tweet ab: «Mist! Robin-Hood-Airport ist geschlossen. Sie haben eine Woche um die Sch*** wieder hinzubekommen, sonst jage ich den Flughafen in die Luft!».

Der Tweet an 600 Follower blieb auch von Angestellten des Robin-Hood-Flughafens nicht unbemerkt. Chambers wurde verhaftet, verlor seinen Job und es wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet das darin gipfelte, dass er zu einer Strafe von run 1000 Pfund verdonnert wurde. Bei der Berufung wurde er wieder schuldig gesprochen und bekam zusätzliche Verfahrenskosten von 2000 Pfund aufgebrummt. Die Richter argumentierten, dass seine Aussage klar «bedrohlich» gewesen sei.

Jetzt hat das oberste zvile Gericht das Urteil kassiert und sprach Chambers frei. Die Nachricht sei klar als dummer oder schlechter Scherz einzustufen. Die Anwälte von Chambers zeigten sich erleichtert. «Jetzt können die Leute endlich Witze machen, selbst dann wenn es schlechte sein sollten», wird ein Anwalt Chambers vom Guardian zitiert.

Auch wenn verbale Entgleisungen nicht immer in einem Richterspruch enden, sollten die oben erwähnten Beispiele eines klar machen: Zuerst Hirn einschalten, bevor man einen Tweet absetzt.

 Marcel Hauri 



     


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