News 10.07.2013, 09:04 Uhr

Strafanzeige gegen Unbekannt – und jetzt?

Im Zusammenhang mit den jüngsten Enthüllungen rund um Prism hat am Montag die Digitale Gesellschaft bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Was könnten die nächsten Schritte sein?
NSA-Hauptsitz, Maryland USA
Die Digitale Gesellschaft, deren Vereinigung sich aus mehreren Gruppen netzpolitisch interessierter Menschen zusammensetzt, hat montags eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Die Pressemitteilung liess verlauten, die Anzeige wurde insbesondere wegen verbotenem Nachrichtendienst bezüglich den Spionageprogrammen Prism und Tempora eingereicht.
Der Digitalen Gesellschaft zufolge ergäben sich mutmassliche Straftaten gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft und ihre Behörden sowie gegen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Die Bundesanwaltschaft werde ersucht, eine Strafuntersuchung zu eröffnen, die Täterschaft zu ermitteln und entsprechend Anklage zu erheben, lautete am Montag die Pressemitteilung.
Wie geht es weiter?
Wir haben den verantwortlichen Pressesprecher der Digitalen Gesellschaft, Norbert Bollow, mit der Frage konfrontiert, was nun als Nächstes passieren könnte: eine nicht ganz einfache, aber gute Frage. Es gäbe zwei durchaus plausible Szenarien, die interessanter seien, als die aus Sicht Bollows wahrscheinlichste Variante, bei der sich Bundesanwaltschaft und Politik nicht wirklich um das Problem kümmern könnten.
Providerverträge mit US-Abkommen
Eine Variante sieht Bollow darin, in der Schweiz Mitverantwortliche spezieller Providerverträge, die der «CFIUS-Kontrolle» unterliegen, ausfindig zu machen: CFIUS («Committee on Foreign Investment in the United States») ist ein ressortübergreifender Ausschuss der US-Regierung, der die Auswirkungen von ausländischen Investitionen in amerikanische Unternehmen auf die nationale Sicherheit untersucht. Gemäss Washington Post wurde das Gremium 1975 durch US-Präsident Gerald Ford gegründet. Das CFIUS-Gremium hat unter anderem eine Telekomaufsichtsbehörde unter sich. Dieser Telekomaufsichtszweig wurde erst recht nach dem 11. September 2001 stark ausgebaut.
«Global Crossing Deals»
Hongkong beispielsweise hat sich früh aus einem Global Crossing Deal zurückgezogen, nachdem vonseiten «Team Telecom» Druck auf die chinesischen Provider ausgeübt wurde. Nach US-Gesetzgebung müssen Telekomfirmen, die mit den USA Geschäfte machen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bei Überwachungsanfragen einwilligen – jedoch dürfen die US-Geschäftspartner selber keine Einsicht in die Telekomsysteme der USA erlangen, sagte gemäss Washingtonpost Andrew D. Lipman, ein US-amerikanischer Telekomanwalt.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Parlament und Bakom

Autor(in) Simon Gröflin



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.