News 30.06.2014, 10:32 Uhr

Verzollung per Smartphone geplant

Die Zollverwaltung plant eine Anwendung, um Waren künftig per Smartphone oder Tablet anzumelden.
Ab dem 1. Juli gelten neue Einfuhrzölle. Wichtig für Onlineshopper: An den bisherigen Regelungen für den Interneteinkauf ändert sich nichts, wie uns die Zollverwaltung auf Anfrage bestätigt. Im Gegensatz zum Reisehandel sind bei Internetbestellungen nach wie vor Geschenksendungen bis zu Fr. 100.- abgabefrei, davon ausgenommen Tabakwaren und alkoholische Getränke. Reisenden soll mittelfristig sogar das Anmeldeverfahren für Waren über Smartphone oder Tablet ermöglicht werden. So wüssten Reisende im Voraus, wie hoch Zoll und Mehrwertsteuer für die gekauften Waren sind. Auch der Grenzübergang könne so frei gewählt werden.
Zum genauen Einführungszeitpunkt und dem Funktionsumfang der App wagt die Zollverwaltung noch keine näheren Aussagen: «Im Moment ist es einfach unsere Absicht, eine solche Lösung für die Reisenden anzubieten», meinte Mediensprecher Walter Pavel von der Eidg. Zollverwaltung. Die Umsetzung hänge von anderen Projekten sowie von finanziellen und personellen Ressourcen ab. Die eher informative Gratis-Zoll-App «Reise und Waren» für iOS und Android ist schon länger verfügbar.

Einige Neuerungen für Offlineshopper

Eine wichtige Vereinfachung besteht darin, dass im Zolltarif für den Reiseverkehr die bisher 17 Tarifgruppen mit zollpflichtigen Waren auf deren 5 reduziert werden. Wer Waren zum privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführt, schuldet neu, unabhängig von der Warengruppe, ab einem Betrag von Fr. 300.- die Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert der Waren.
Die Höhe dieser Wertfreigrenze sei ausschliesslich verwaltungsökonomisch begründet, um die Erhebung von Bagatellbeträgen zu verhindern. Denn grundsätzlich bestünde rechtlich kein Anspruch darauf, Waren mehrwertsteuerfrei einzuführen. Bei den Änderungen stünde die Vereinfachung der Bestimmungen zu den Wertfreigrenzen und Freimengen im Vordergrund, um die Erhebung der Abgaben zu beschleunigen. Dies dürfte nun auch die Projektphase für die elektronische Zollanmeldung vorantreiben, denn mit den bis dato gültigen Bestimmungen wäre nach eigenen Aussagen des Zolls ein elektronisches Anmeldeverfahren viel zu aufwendig.
Daneben gibt es für Reisende vereinzelte Neuregelungen zu Alkohol, Tabak und Fleisch. Die wichtigsten Änderungen der neuen Zollbestimmungen für Reisende finden Sie in zusammengefasster Form auf der Webseite www.ezv.admin.ch/reiseverkehr oder in der mobilen App «Reise und Waren» unter der Rubrik «Neue Bestimmungen ab 1.7.2014».

Autor(in) Simon Gröflin



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