News 09.02.2016, 10:52 Uhr

Apples «Fehler 53»: Jetzt drohen Klagen

Nun erwägen Anwaltskanzleien in Grossbritannien und den USA, Apple wegen der Probleme mit dem «Fehler 53» beim iPhone 6 und 6s zu verklagen.
Ein Unglück kommt selten allein. Da fällt einem das iPhone 6 oder 6s auf den Boden und wird beschädigt. Doch damit hat der Ärger bei vielen Anwendern noch kein Ende. Denn wer das Gerät trotz Beschädigung weiternutzt oder es bei einem nicht von Apple autorisierten Reparaturdienst flicken lässt, wird in vielen Fällen nochmals gestraft, wenn er das Gerät mit einem Update auf iOS 9 versieht. Denn dann wird das iPhone komplett gesperrt. Der User ist Opfer des «Fehler 53» geworden.
Dass dies öfter passiert, zeigen die Einträge in den Support-Foren von Apple. Der Grund liegt offenbar beim Fingerabdrucksensor der Home-Taste, wie der Guardian berichtet. So kontrolliert das Betriebssystem nach dem Update auf iOS 9, ob der Sensor auf irgendeine Weise verändert wurde. Offenbar reicht somit eine leichte Beschädigung oder die Reparatur bei einem nicht von Apple autorisierten Dienst, dass iOS den Sensor nicht mehr für waschecht hält und den Zugriff auf das iPhone verweigert.
Update:
Die Kontroverse rund um den «Fehler 53» könnte ein juristisches Nachspiel haben. 
In Grossbritannien erwägt ein Rechtsanwalt, Apple wegen der Verletzung des «Criminal Damage Act» anzuklagen, berichtet der Guardian. Gemäss dieses Gesetzes könne die «Zerstörung von Eigentum» geahndet werden.
Auch in den USA wird derweil eine Sammelklage gegen Apple geprüft. Die in Seattle beheimatete Kanzlei PVCA erwägt dies und hat betroffene Benutzer aufgerufen, sich zu melden. PVCA werde die Geschädigten kostenlos vertreten. Auf ihrer Webseite gibt die Kanzlei an, Apple breche Gesetze betreffend des Konsumentenschutzes, indem die Firma die Anwender dazu zwinge, ihre Geräte nur bei von Apple autorisierten Vertragspartnern reparieren zu lassen.

Apple reagiert

Apple hat inzwischen auf die Voten in den Foren und die Medienberichte reagiert. Auf einer Webseite beschreibt das Unternehmen die Ursache des «Fehlers 53» und gibt Hinweise, wie dieser behoben werden kann.
Als Begründung für die Überprüfung und die Sperrung gibt Apple Sicherheitsbedenken an: «Wir nehmen die Sicherheit unserer Kunden sehr ernst und der Fehler 53 ist das Ergebnis von Sicherheitsprüfungen, die entwickelt wurden, um unsere Kunden zu schützen.» Apple zwingt damit aber seine Kunden auch, defekte Geräte bei einem autorisierten Betrieb reparieren zu lassen.



Kommentare
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sirion
10.02.2016
Wie kann es eigentlich sein, dass Apple in der Schweiz noch immer nur 1 Jahr Garantie geben kann, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben zwei sein müssen? Habe ich gerade erst diese Woche in einem Salt.-Shop erlebt. Es gilt hier zwischen der (gesetzlichen) Gewährleistung und einer (nicht vorgeschriebenen) Herstellergarantie zu unterscheiden: Von Gesetzes wegen muss der Verkäufer (nicht der Hersteller) dem Kunden zwei Jahre Gewährleistung geben. Kaufe ich nun also beim "Händler X" ein Apple-Gerät, so kann ich meine Gewährleistungsansprüche gegenüber diesem Händler X geltend machen. Alternativ könnte ich im ersten Jahr auch direkt bei Apple (statt beim Händler X) Garantieansprüche geltend machen, da mir Apple eben auch noch eine Herstellergarantie gewährt. Kaufe ich mein Apple-Gerät in einem Apple-Store, so muss mir der Apple-Store 2 Jahre Gewährleistung geben, da Apple nun nicht mehr nur Hersteller, sondern auch Verkäufer ist. Soweit ich das verstanden habe, hält Apple also alle geltenden Gesetze ein. Wenn du dein Apple-Gerät bei Salt. gekauft hast und dir Salt. nur ein statt zwei Jahre Gewährleistung geben will, dann ist dies rechtswidrig. Salt. könnte hingegen die Gewährleistungsansprüche völlig ausschliessen (das Gesetz ermöglicht dies: Zwar müssen grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung gegeben werden - sie können aber auch ganz wegbedungen werden. Was aber per Gesetz nicht geht: die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr zu verkürzen). Wenn nun Salt also die Gewährleistung völlig ausschliesst, dann kommt eben wieder die (freiwillige) 1-jährige Herstellergarantie von Apple zum Tragen...