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Billag: Fernsehgebühren für PCs und Handys

In einem neuen Flyer informiert die Billag darüber, dass Computer und Handys mit denen Radio gehört und TV gesehen werden kann, ebenfalls gebührenpflichtig sind.

blue_quad von Sascha Zäch (04.01.2005)

Die Billag [1] ist für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren verantwortlich. Sie kosten für den privaten Radioempfang monatlich 14.10 Franken, der Fernsehempfang schlägt mit 23.45 Franken pro Monat zu Buche. Unternehmen zahlen mit 18.65 bzw. 31.10 Franken ein wenig mehr. Die Gebühren fallen an, sobald zu Hause oder im Geschäft ein betriebsbereites Radio- oder TV-Gerät steht - aber nicht nur: Wie die Billag in einem der ersten Quartalsrechnung 2005 beigelegten Flyer informiert, gelten auch PCs mit einem schnellen Internetanschluss als Empfangsgeräte. "Wer das Internet nutzt, hat heute Zugriff auf die Programme der meisten Radiosender", so die Billag. Die Inkassostelle hat die neue Informationskampagne gestartet, da mit zunehmend schnelleren Internetanschlüssen Radio und Fernsehen übers Internet immer mehr zum Thema wird.

Radiogebühren zahlen muss laut Billag, wer einen Rechner mit ISDN-Internetzugang oder Breitbandanschluss und entsprechender Empfangssoftware zu Hause stehen hat. Auch Geschäftsgeräte sind betroffen, wen der Radioempfang von der Firma nicht verhindert wird. Beim Fernseher nennt die Inkassostelle einen Breitbandinternetzugang und Empfangssoftware als Kriterien. Hier ist aber problematisch, dass heute eigentlich noch kein TV-Sender sein Programm live übers Internet verbreitet, wie die Billag selbst zugibt. "Das Abrufen einzelner Sendungen wie das etwa SF DRS [2] auf seiner Website möglich macht, ist nicht melde- und gebührenpflichtig", erklärt Firmensprecher Jonny Kopp gegenüber dem PCtipp. Damit müssen wohl vorerst für den PC noch keine TV-Empfangsgebühren bezahlt werden, falls er keine Fernsehkarte besitzt. Anders bei modernen UMTS-Handys [3], die über Swisscoms Vodafone-Live-Dienst auch Echtzeitfernsehen unterstützen. Darüber hinaus fallen ebenfalls Handys mit Radioempfänger unter die Gebührenpflicht.

Wer bereits für TV- oder Radio zahlt, muss sich nun aber nicht nochmals bei der Billag melden. In der Schweiz werden die Gebühren nur pro Haushalt und nicht pro Gerät verrechnet. Anders sieht es für Nutzer aus, die keinen Fernseher oder Radio besitzen. Erfüllen ihr PC oder Handy oben genannte Kriterien, müssen auch sie die Billag-Gebühr berappen. Wird dies nicht getan, kann gemäss Jonny Kopp eine Busse von bis zu 5000 Franken anfallen.



  


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