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Besserer Konsumentenschutz bei missbräuchlicher Preselection

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) will verhindern, dass Konsumenten unfreiwillig die Preselection für einen Festnetzanbieter ändern. Ausserdem verlängert sie die GSM-Konzessionen von Orange, Sunrise und Swisscom Mobile.

blue_quad von David Lee (22.03.2007)

Wie die ComCom mitteilte, werden Konsumenten künftig besser gegen aggressives Telefonmarketing für Preselection (feste Anbietervorwahl) geschützt, welches in extremen Fällen zu einem unerwünschten Wechsel des Festnetzanbieters führte. Dies ist Teil der Verordnung zum Fernmeldegesetz, welches ab April in Kraft tritt. Anbieter haben dann drei Monate Zeit, um die Massnahmen umzusetzen.

Telefonische Verkaufsgespräche müssen vollständig aufgezeichnet werden. Während des eigentlichen telefonischen Vertragsabschlusses über ein automatisches System dürfen die Kunden nicht beeinflusst werden. Sowohl schriftliche als auch telefonische Preselection-Anträge müssen neu unter anderem eine Beschreibung der angebotenen Dienste sowie eine Ermächtigung des Anbieters beinhalten, die besagt, dass die automatische Vorwahl auf dem Anschluss des Inhabers installiert werden darf.

Die GSM-Konzessionen der drei Mobilfunkanbieter laufen Ende Mais 2008 aus. Nun hat die Comcom diese um fünf Jahre verlängert. Somit erreiche man eine Harmonisierung im Mobilfunkmarkt, da die Konzessionen von Tele2 und In-and-Phone ebenfalls noch bis 2013 gültig seien. Ausserdem dürfen die Mobilfunkanbieter künftig auch UMTS betreiben.



  


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