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Einstweilige Verfügung gegen Twitterer

In Deutschland müssen Twitter-Anwender für ihre Tweets haften. Das besagt ein aktuelles Urteil.

blue_quad von Sandra Adlesgruber (21.04.2010)

vergrößen Wie das Portal Meedia beschreibt, hat ein Unternehmen gestern am Landgericht in Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen einen Twitter-Anwender erwirkt. Er hatte Links zu Forenbeiträgen eines anonymen Schreibers verbreitet, in denen sich das klagende Unternehmen mit wahrheitswidrigen- und wettbewerbsschädigenden Behauptungen konfrontiert sah. Beim Twitter-Anwender soll es sich um einen ehemaligen Geschäftspartner des klagenden Unternehmens handeln. Er habe deshalb gewusst, dass die im Forum verbreiteten Informationen nicht der Wahrheit entsprächen. Gemäss Richterspruch ist jeder für den Inhalt verlinkter Seiten verantwortlich – egal ob als Seitenbetreiber oder Twitter-Anwender. Der Verurteilte (einstweilige Verfügung in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren) kann gegen das Urteil noch Widerspruch einlegen.



  


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