FTTH: HEV und Swisscom einigen sich
Swisscom und der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) haben sich auf einen Mustervertrag geeinigt, der die Glasfasererschliessung bis in die Wohnung (FTTH) zwischen Hauseigentümern und Netzanbietern regelt.

Glasfaser-Stammkabel
Der zwischen HEV Schweiz und Swisscom vereinbarte Mustervertrag regelt sowohl die Gebäudeerschliessung mit Glasfasern als auch die Verkabelung vom Hausanschlusskasten bis in die Wohnungen.
Die Glasfaserverkabelung in der Steigzone wird durch Swisscom oder den jeweiligen Kooperationspartnern gebaut und finanziert, geht dann aber ins Eigentum des Hausbesitzers über. Der Mustervertrag gilt nur bei bestehenden Bauten, nicht aber bei Neubauten.
Die finanzierenden Unternehmen erhalten das alleinige Nutzungsrecht für die Glasfaserinfrastruktur und sind für deren Unterhalt verantwortlich. Das vereinbarte Mehrfasermodell ermöglicht den Wettbewerb und verhindert eine Parallelerschliessung.
EWB (Bern), EWZ (Zürich), Groupe E (Freiburg), SIG (Genf) und IWB (Basel) verwenden den gemeinsamen Vertrag bereits.



