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Google: eine AGB für alle Dienste

Google hat seine Datenschutzbestimmungen überarbeitet. Besitzer eines Google-Kontos müssen danach der Firma künftig erlauben, Daten aus verschiedenen Diensten zu kombinieren.

blue_quad von Jens Stark (25.01.2012)

Laut Google kann das Unternehmen so gezieltere Dienstleistungen für die Anwender bereitstellen. Wie Alma Whitten, die bei Google für Datenschutz zuständig ist, in einem Blog ausführt, könne die Firma künftig die Daten aus dem Kalender- und dem Kartenprogramm sowie Verkehrsinformationen kombinieren, und dem User erst dann eine Terminerinnerung schicken, wenn er noch bequem an den geplanten Treffpunkt kommen kann.

Google ändert und vereinfacht die DatenschutzbestimmungenvergrößenGoogle ändert und vereinfacht die Datenschutzbestimmungen Die Änderungen werden am 1. März in Kraft treten. Google will die Anwender via E-Mail und auf der Homepage über die neue Datenschutzerklärung informieren.

Laut Whitten sind die Regeln nicht nur geändert, sondern auch vereinfacht worden. So habe man bislang 70 verschiedene Datenschutzbestimmungen für die verschiedensten Dienste unterhalten. Ab März muss man dann als Google-User nur ein Dokument gutheissen. Dieses sei zudem kürzer und einfacher zu lesen. «Damit sind wir dem Wunsch vieler Regierungen nachgekommen», betont sie.

Letzteres findet auch Pam Dixon von der Datenschutzorganisation World Privacy Forum gut. «Endlich legt Google etwas klarer dar, was sie machen», meint sie. Vorsicht sei allerdings bei der Kombination der Daten angebracht. «Hier sind die Regeln sehr breit angelegt, sodass es viel Spielraum zur Interpretation gibt», meint sie. Am gefährlichsten sei dabei, dass Google auf Geheiss von Strafverfolgungsbehörden dazu gezwungen werden könnte, die Daten herauszurücken. Deshalb fordert sie von Google einen Mechanismus, um diese Datenverknüpfungen abzustellen. Unterdessen empfiehlt Dixon den Usern, sich etwa bei der simplen Websuche nicht in ihrem Account einzuloggen.



  


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