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Bundesrat geht schärfer gegen Rassismus vor

Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist gestern in die Vernehmlassung geschickt worden. Die Änderung wird auch das Internet betreffen: Unter anderem ist eine Anpassung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs vorgesehen.

blue_quad von Sascha Zäch (13.02.2003)

Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement [1] informiert, hoffe der Bundesrat, mit der Gesetzesänderung Phänomene wie Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda besser verhindern zu können. Dazu sollen im Strafgesetzbuch (StGB) die zwei neuen Strafbestände "Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung" und "Rassendiskriminierende Vereinigung" hinzugefügt werden. Sie würden es erlauben, die öffentliche Verwendung von Symbolen wie Hakenkreuzen strafrechtlich zu verfolgen und Mitglieder von rassistischen Vereinigungen zu bestrafen.

Da gerade das Internet in vielen Fällen eine Quelle rassistischer Propaganda sei, soll gleichzeitig das Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) [2] geändert werden. Das BÜPF listet auf, bei welchen Delikten die Überwachung von Kommunikationsmitteln, also auch E-Mail-Verkehr, Webseiten, News-Groups etc. gerichtlich angeordnet werden darf. Wie Urs von Daeniken vom Bundesamt für Polizei den PCtip informierte, erweitert der Gesetzesentwurf das BÜPF um die neuen Tatbestände.

Mit einer Anpassung des Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) soll die Beschlagnahmung von Gewaltpropaganda erleichtert werden. Ausserdem sei der Aufbau einer nationalen und zentralen Hooligan-Datenbank geplant, um bekannte Gewalttäter von Veranstaltungen fernzuhalten. Dabei denke man vor allem auch an die Fussballeuropameisterschaft von 2008.



  


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