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Schweiz verbessert Schutz vor Spam

Lange hats gedauert: Nach rund drei Jahren heisst das Parlament die schon lange notwendige Revision des Fernmeldegesetzes gut. Sie bringt einen stark verbesserten Konsumentenschutz.

blue_quad von Sascha Zäch (21.03.2006, Update: 22.03.2006)

Heute haben Nationalrat und Ständerat dem Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz über die Öffnung der letzten Meile zugestimmt [1]. Damit ist gleichzeitig die Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) [2] abgesegnet worden. Wäre nicht die umstrittene Entbündelung der letzten Meile in dem Vorschlag enthalten gewesen, hätte die Revision wohl schon längst stattgefunden. Denn: Sie bringt viele Verbesserungen für den Konsumenten, an vorderster Stelle den Schutz vor unerwünschten Werbemails, dem so genannten Spam.

Nach dem neuen Gesetz dürfen Massenmails (und auch Werbe-SMS) nur noch nach der Einwilligung der Kunden gesendet werden (so genanntes Opt-In-Modell). Spam ist damit nicht mehr erlaubt. Ausserdem sind korrekte Absenderdaten vorgeschrieben. Gefälschte Adressen gelten neu als unlauterer Wettbewerb. Die dritte Verbesserung: Werbemails müssen künftig auch einen Hinweis auf eine Ablehnungsmöglichkeit enthalten.

Alle drei Punkte sind zu begrüssen, auch wenn sie das Spam-Problem nicht aus der Welt schaffen werden. Die meisten unerwünschten Massenmails stammen aus Ländern wie den USA und China. Hier nützt das neue Gesetz reichlich wenig, solange es keine internationalen Abkommen gibt. Wenigstens existiert nun aber eine Handhabe gegen Schweizer Spammer.

Der Schutz vor Spam ist nicht die einzige Verbesserung, die das revidierte Fernmeldegesetz bringt. So schreibt es eine Preistransparenz für Fernmeldeanbieter vor. Laut dem Schweizerischen Konsumentenschutz (SKS) [3] sind die Konsumenten damit endlich in der Lage, die einzelnen Angebote wirklich miteinander zu vergleichen. Das Tarifwirrwarr soll dadurch ein Ende haben. Darüber hinaus verschärft die Revision die Bestimmung für Mehrwertdienstnummern. Kostenpflichtige Telefonservices sind künftig nur noch über 090x-Nummern möglich, wenn sie über den Telekomanbieter abgerechnet werden sollen. Der Vorteil: 090x-Nummern können auf Wunsch gesperrt werden. Ausserdem hat der Bund nun die Möglichkeit, eine Preisobergrenze für Mehrwertdienste festzuschreiben. Als letzte Verbesserung fordert das neue Gesetz eine Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Fernmeldedienstanbietern und Konsumenten vermittelt. Bislang betrieben nur die grössten Schweizer Telekomanbieter eine solche Schlichtungsstelle [4].

Die Revision des Fernmeldegesetzes wird voraussichtlich im ersten Quartal 2007 in Kraft treten. Dies sagte Caroline Sauser, Pressesprecherin des Bundesamts für Kommunikation (Bakom), gegenüber dem PCtipp. Vorher werde vom Bakom eine Verordnung ausgearbeitet, die anschliessend der Bundesrat absegnen müsse.



  


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