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Spam in der Schweiz bald verboten

Ab dem 1. April 2007 weht den Versendern von unerwünschten Werbemails ein schärferer Wind entgegen. Dann tritt voraussichtlich das neue Fernmeldegesetz in Kraft.

blue_quad von Reto Vogt (05.03.2007)

Das revidierte Fernmeldegesetz verbietet es, unaufgeforderte Massenwerbesendungen über E-Mail, SMS oder andere Kanäle zu versenden. Zudem muss bei jeder Nachricht der Absender angegeben werden, sodass die Empfänger weitere Zusendungen abbestellen können. Eine Ausnahme macht das Gesetz bei Werbung an bestehende Kundschaft. Diese soll weiterhin erlaubt sein, sofern der korrekte Absender angegeben ist.

Zusätzlich zum Spam-Verbot sollen auch die Telekom-Gesellschaften in die Pflicht genommen werden. Erfährt ein Anbieter, dass ein Kunde unerlaubte Werbung versendet, so muss dies der Provider sofort unterbinden. Wer also seinen Computer nicht richtig schützt und beispielsweise über einen Trojaner Massenmails versendet, ohne dass er es merkt, muss mit der Deaktivierung seines Internetzugangs rechnen.



  


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