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Aufruhr um Google-Datenschutz

Die Nutzungsbedingungen der Google-Webanwendungen sorgen für rote Köpfe. Sie räumen Google umfassende Rechte für die Behandlung der persönlichen Daten ein.

blue_quad von David Lee (06.09.2007)

Online-Anwendungen sind heikel, wenn es um Datenschutz geht. Da die Inhalte übers Internet gesendet und auf einem Server gespeichert werden, könnten sie sich leicht selbstständig machen. Golem.de hat sich die Mühe gemacht, die Nutzungsbedingungen von Googles Webanwendungen «Text & Tabellen» mal durchzulesen. Dabei stösst man auf einen Satz, die sich anhört wie ein Freipass für Google, mit den Daten zu machen, was sie gerade lustig sind:

Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte.

Zwar folgt gleich danach die Einschränkung:

Diese Lizenz dient ausschließlich dem Zweck, Google in die Lage zu versetzen, die Services darzustellen, zu verbreiten und zu bewerben; sie kann für bestimmte Services, wie in den Zusatzbedingungen für die entsprechenden Services festgelegt, widerrufen werden.

Was dies allerdings im Zweifelsfall heisst, ist unklar. Könnte zum Beispiel ein Datenblatt eines beliebigen Benutzers auch als Beispiel in einer Werbung verwendet werden? Beunruhigend tönt auch der folgende Absatz:

11.2 Sie stimmen zu, dass diese Lizenz Google auch das Recht einräumt, entsprechende Inhalte anderen Gesellschaften, Organisationen oder Personen, mit denen Google vertragliche Beziehungen über die gemeinsame Erbringung von Diensten unterhält, zugänglich zu machen und die Inhalte im Zusammenhang mit der Erbringung entsprechender Dienste zu nutzen.

Wie diese Zeilen zu interpretieren sind, darüber herrscht grosse Unklarheit. Einerseits braucht Google zumindest einige der beschriebenen Rechte , um überhaupt die volle Funktionsfähigkeit der Dienste anbieten zu können. Denn veröffentlichen kann auch nur heissen, die Daten von einem Server auf den Webbrowser zu bringen. Andererseits liesse sich das sicher auch eindeutiger beschreiben.

Wie interpretieren Sie die Datenschutzbestimmungen?

Trauen Sie Google über den Weg? Kann sich die Firma einen Datenschutz-Skandal gar nicht leisten? Ist das nur unglückliches Juristendeutsch oder ein gezielter Versuch, Daten zu klauen? Disktuieren Sie im Forum.



  


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