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Geht «Big Brother» zu weit?

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich urteilte darüber, ob die flächendeckende Einführung von Stromzählern in Privathaushalten ein Risiko für die Persönlichkeitsrechte ist.

blue_quad von Sandra Adlesgruber (20.04.2010)

Der Datenschützer will zu hohe Risiken minimierenvergrößenDer Datenschützer will zu hohe Risiken minimieren Im Rahmen des Tätigkeitsberichts des Jahres 2009, berichtet Bruno Baeriswyl, der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, über Projekte, die ihm im Rahmen der eingeführten Vorabkontrolle zur Begutachtung vorlagen.
Ein Thema waren Smart-Meters, die intelligenten Stromzähler. Sie sollen in der gesamten Schweiz in allen Privathaushalten eingeführt werden, um viertelstündlich den Stromverbrauch zu messen. Dadurch lässt sich auf die Gewohnheiten einzelner Bürger schliessen. Verknüpft mit Personendaten könnten sogar Persönlichkeitsprofile erstellt werden.

Um das Risiko zu minimieren, können gemäss Bruno Baeriswyl die Messintervalle für die monatliche Rechnungsstellung als auch für die Berechnung des Gesamtenergieverbrauchs verlängert werden. Um Persönlichkeitsprofile zu verhindern, muss die Zweckbindung der Datenerhebung ausdrücklich in einer rechtlichen Grundlage festgehalten sein. Eine entsprechende Verordnungsbestimmung soll ausreichend sein.

Zum Thema Videoüberwachung
Im Jahr 2009 beschäftigte sich der Datenschutzbeauftragte auch mit dem Thema Videoüberwachung. Als Hilfestellung bietet er den neuen Leitfaden «Videoüberwachung für öffentliche Organe» sowie ein Musterreglement an.

Schule im Internet
Zu einem Ergebnis kam der Datenschutzbeauftragte auch im Thema «Schulbeurteilung im Internet».
Hintergrund: Die Bildungsdirektion muss die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht mindestens alle vier Jahre prüfen. Sie erhebt zu diesem Zweck umfangreiche Informationen wie schriftliche Befragungen oder Interviews. Viele dieser teilweise sensitiven Informationen können Lehrern, Schulleiterinnen oder anderen Personen zugeordnet werden. Gestützt auf diese Informationen werden ein Bericht erfasst und Massnahmen zur Qualitätssicherung vorgeschlagen.

Damit die Evaluationsberichte jeder Schule auch via Internet zugänglich gemacht werden können, darf der Bericht keine Informationen enthalten, die einer Einzelperson zugeschrieben werden können, selbst wenn sie für die Person positiv ist. Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt entweder eine konsequente Anonymisierung oder dass die Rahmenbedingungen einer Funktion beurteilt werden – und nicht die Person, die diese Funktion wahrnimmt. Besteht ein Bedürfnis, in den Evaluationsberichten auch Personendaten im Internet zugänglich zu machen, muss die heutige, im Volksschulgesetz verankerte Regelung geändert und eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden.



  


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