News 10.12.2014, 10:31 Uhr

Bazl veröffentlicht Drohnenmerkblatt

Für einige «Drohnen» braucht es Bewilligungen. Doch für welche? Ein Merkblatt des Bundesamts für Zivilluftfahrt will mehr Klarheit schaffen.
Seit August gelten für Drohnenpiloten verschärfte Regeln. Bundesrätin Doris Leuthard und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) nahmen damals umstrittene Drohnenflüge von Berufsfotografen und Journalisten über Menschenmengen zum Anlass für eine neue Gesetzesbestimmung. Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm dürfen seither nicht mehr ohne Bewilligung im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenversammlungen geflogen werden. Nun hat das Bazl – das Bundesamt für Zivilluftfahrt der Schweiz – der Übersicht halber ein kleines Merkblatt (PDF) veröffentlicht. 

Verwirrungen bei Einsteigern

Hintergrund der Aktion war laut Bazl der Umstand, dass immer mehr Leute ohne jeden fliegerischen Hintergrund Drohnen steigen lassen und damit auch eine Gefährdung für den Flugverkehr oder andere Personen am Boden darstellen. Zudem sei vielen Neuanwendern nicht immer bewusst, dass für Geräte ab 500 Gramm ohnehin eine Haftplichtversicherung erforderlich sei, betont der Bazl-Sprecher. Wer einen Multikopter ohne Sichtkontakt oder über Menschenansammlungen fliegen lassen will, benötigt eine Bewilligung durch das BAZL. Günstige Modelle im Einstiegsbereich, die man per GPS wieder zu Boden bringt, hätten aber keine Chance auf eine Bewilligung, meint Urs Holderegger, Leiter Kommunikation beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, auf Anfrage. Professionellere Multicopter-Modelle kosten schnell 1000 Franken und erfordern eine professionelle Bedienung. 
Der Flyer sei auch in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Modellflugverband entstanden. Es ginge primär darum, die Bevölkerung, aber auch die Händler, zu sensibilisieren. «Im Vergleich zu anderen Ländern wie den USA haben wir noch liberale Vorschriften. Dennoch wollen wir keine solchen Situationen wie jüngst ein Fall in England, als einem Flugpilot bei der Landung eine Hobby-Drohne in die Quere kam», sagt Holderegger. 

Chinesen liefern den Flyer gleich mit

Der Flyer des Bazl dürfte demnächst vielen populären Multicoptern beigelegt sein. So wird etwa der chinesische Hersteller DJ seinen Modellen künftig schon ab Auslieferung in China die Merkblätter dazulegen. Man befände sich diesbezüglich schon in Verhandlungen mit weiteren Herstellern wie Parrot, erklärte das Bazl.
Im Folgenden nochmals die wesentlichen Punkte des Flyers, an die man insbesondere als Neuanwender denken muss. 

Ohne Bewilligung möglich: 

  • Ferngesteuerte Multikopter unter 30 Kilogramm Gesamtgewicht mit direktem Augenkontakt des Piloten
  • Multikopter auf Modellflugplätzen und an Flugveranstaltungen
  • Multikopter in der freien Natur und in Wohnquartieren ohne Menschenansammlung (über zwei Dutzend Personen auf engem Raum).
  • Privatsphäre beachten! 

Nur mit Bewilligung möglich: 

  • Multikopter ohne Sichtkontakt (mit Videobrille gesteuert)
  • Multikopter über 30 kg Gesamtgewicht
  • Multikopter im Umkreis von weniger als 100 Metern um Menschenansammlungen im Freien, es sei denn, es handle sich um öffentliche Flugveranstaltungen oder um einen Modellflugplatz
  • Multikopter näher als 5 Kilometer bei einem zivilen oder militärischen Flugplatz. Bewilligungsinstanz ist der Flugplatzleiter oder die Flugsicherung Skyguide.

Autor(in) Simon Gröflin



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