News 02.02.2015, 10:44 Uhr

Mehr Schutz vor Abofallen

Ab Juli sind Schweizer Mobile-Nutzer besser vor Abofallen geschützt. Für WAP-Billing wird eine Bestätigungsseite obligatorisch.
Mobiles Browsen wird in der Schweiz ein Stück sicherer. Wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) berichtet, gelten ab dem 1. Juli 2015 neue Bestimmungen für Anbieter von kostenpflichtigen Diensten auf Mobiltelefonen. Mit Bestätigungsseiten sollen unabsichtlich getätigte Käufe verhindert werden.
Während auf dem Desktop-Browser klare Regeln für Onlineshops gelten, herrscht auf Smartphones und Handys nach wie vor der Wilde Westen. Ein besonders perfider Trick der Browser-Banditen ist es, die Technologie WAP-Billing über versteckte Werbebanner im Browser oder in Apps zu aktivieren. Grundsätzlich ist WAP-Billing eine normale Bezahlmethode, mit der Geldbeträge direkt über Prepaid-Guthaben oder ein Abo verrechnet werden können. Das digitale Gegenstück der Wegelagerer aus dem Wilden Westen versteckt solche WAP-Billing-Dienste jedoch hinter unsichtbaren Bannern oder hofft, dass ein Nutzer aus Versehen auf ein sichtbares Banner tippt.
Das Problem von WAP-Billing: Zum Kauf braucht es keinerlei Bestätigung durch den Nutzer. Tippt man also auf ein solches Banner, wird automatisch ein Kauf ausgelöst. Mit der neuen Verordnungsbestimmung wird ab dem 1. Juli eine Bestätigungsseite Pflicht. Tippt ein Nutzer also auf ein Werbebanner, das etwas verkaufen will, muss der Nutzer den Kauf auf einer zweiten Webseite erst bestätigen, bevor Geld fliesst.
Einen hundertprozentigen Schutz gegen Tricks dieser Art gibt es aber auch mit der neuen Bestimmung nicht. Die Kontrolle der Verkäufer liegt wie bisher bei Mobilfunkanbietern und Abrechnungsdienstleistern. Auch diesen Betrieben kann ein Bandit durch die Maschen gehen. Immerhin dürfte die Abzocke per WAP-Billing deutlich schwieriger und somit seltener werden. Wie Sie sich generell vor Abofallen schützen, lesen Sie hier.



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