News 17.12.2014, 14:08 Uhr

So schützen Sie sich vor Handy-Abo-Fallen

Handy-Abo-Fallen nehmen zu. Ein Vertipper, ein versehentliches Abonnieren eines SMS-Dienstes - und schon ists passiert. So schützen Sie sich vor Missbrauch.
Ein Vertippen und schon ist es passiert. Bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gehen in letzter Zeit relativ viele Meldungen zu Handy-Abo-Fallen ein. Laut der SKS treten diese Fälle auf Erotikseiten, aber auch bei angeblichen Gratisangeboten wie Horoskopen und Intelligenztests auf. Das Niveau sei in etwa konstant zum Vorjahr, meinte André Bähler von der SKS auf Anfrage. Viele Anwender fallen auf vermeintliche Gratis-Angebote rein oder vertippen sich einfach zu schnell, obwohl ein «Kaufen»-Button ersichtlich ist. Welche Gefahren bei Handy-Abo-Fallen lauern, und wie Sie sich davor schützen: Dazu im Folgenden ein Überblick. 

Zwei Arten von Handy-Abos

Versehentlich ausgelöste Abos, meist durch Vertippen, erkennt der Kunde spätestens auf der Handy-Abrechnung. Ausgelöst werden Handy-Abos entweder durch Abonnieren eines kostenpflichtigen SMS-Dienstes wie z.B. eines täglichen Horoskops oder oder durch einanderes Abo, z.B. für zusätzlichen Content einer Webseite wie Songtexte oder Sexinhalte. Letzterer Version ist in aller Regel eine Payment-Plattform des Providers dazwischen geschaltet, über welche das Angebot durch Tippen auf den «Kaufen»-Button bestätigt werden muss. 
Beispiel einer mobilen Bezahlplattform:
Der Blick ist ein sogenannter Mehrwertdienstanbieter der Swisscom-Plattform

Dreiste Fälle

Dann gibt es noch eine seltenere Masche, die man spätestens dann erkennt, wenn direkt per Post Rechnungen einer Firma reinflattern. Oder wenn irgendwelche Callcenters anrufen, um die Adresse herauszufinden.
In der Regel erhält ein Anbieter einer Dienstleistung die Telefonnummer des Kunden erst, nachdem der Kunde die Checkout-Seite der Plattform bestätigt hat. In einem besonders dreisten Fall hat nach Swisscoms Erklärungen ein ehemaliger Vertragspartner der mobilen Bezahlplattform Easypay Nummern einzelner Kunden missbräuchlich abgegriffen, ohne dass betroffene Kunden eine Bestätigungsseite angetippt haben. Nachdem Swisscom dem Anbieter gekündigt und rechtliche Schritte eingeleitet hat, dürfen jene Missbrauchsfälle abnehmen. Dennoch kam es in Einzelfällen zu nachträglichen Anrufen anonymer Callcenters kommen, die einen Vorwand vorschieben um einzig und allein die Wohnadresse hinter der mobilen Nummer herauszufinden. «Auf keinem Fall sollte man bei nicht selbst angeforderten Anrufen von Callcentern die Adresse bekannt geben», rät Swisscom-Mediensprecher Olaf Schulze.
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Autor(in) Simon Gröflin



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