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Streit um XP-Downgrade-Gebühren

Eine US-Kundin zerrt Microsoft wegen der Downgrade-Gebühren für Windows XP vor den Kadi. Die Redmonder beteuern derweil, dass sie an den Einnahmen der Vista-Umsteiger nichts verdienen.

blue_quad von Jens Stark (17.02.2009)

vergrößen Emma Alvarado aus Los Angeles legt sich mit dem Software-Riesen Microsoft an. Sie hat am Bezirksgericht Seattle im US-Bundesstaat Washington eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht. Darin fordert sie von den Redmondern die Gebühr in Höhe von 59.25 Dollar zurück, die sie beim Kauf eines Lenovo-PCs bezahlen musste, um dessen vorinstalliertes Windows Vista Business in ein Windows XP Professional umzuwandeln.

Die Praxis, wonach sie als Konsumentin keine Wahlfreiheit habe, welches Windows-System sie auf dem PC mitkaufe, sondern für das Downgrading auf XP mit einer Zusatzgebühr «bestraft» werde, verstosse gegen das Wettbewerbsrecht (Unfair Business Practices Act) und das Konsumentenschutzgesetz (Consumer ProtectionAct) des Staates, lautet es in Begründung der Klage. Alvarado hat derweil weitere Anwender dazu aufgefordert, die Sammelklage auch zu unterzeichnen.

Mittlerweile hat Microsoft auf die Sammelklage reagiert. Der Software-Riese behauptet, dass er nichts an den Downgrade-Gebühren verdiene. «Microsoft verlangt keine Extra-Gebühren, wenn ein Kunde sein Downgrade-Recht nutzt», erklärt Microsoft-Sprecher David Bowermaster in einer Mail und schiebt den schwarzen Peter den PC-Herstellern zu. Diese verlangten Geld für zusätzliche Medien und den zusätzlichen Aufwand, um Windows XP ihren Kunden zur Verfügung zu stellen.

Was Microsoft allerdings nicht erwähnt und was ebenfalls in der Anklageschrift formuliert ist: Ein Downgrading ist nur möglich, wenn der PC-Käufer eine teurere Vista-Version, nämlich Business und Ultimate, mit dem Gerät ersteht. Benutzer von der günstigeren Vista-Ausgabe Home Premium etwa können nicht auf XP downgraden. «Die Kunden werden dazu gezwungen, die teurere Version des Betriebssystems zu kaufen, um downgraden zu dürfen», heisst es in der Anklageschrift.



  


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