News 28.04.2015, 08:58 Uhr

Arztzeugnis: Webportal erspart Arztbesuch

Das Schweizer Start-up DeinWeb lanciert ein Portal namens deindoktor.ch. Damit soll man per Video-Chat ärztliche Beratungen in Anspruch nehmen können. Samt Arztzeugnis.
Wer als berufstätige Person krank wird, muss nach einer gewissen Zeit ein Arztzeugnis vorweisen. Ist man bettlägerig, gestaltet sich der Weg in die Arztpraxis oder in die Apotheke schwierig. Diesem Problem hat sich jetzt das Schweizer Startup «DeinWeb» angenommen. 
Auf dem Portal DeinDoktor.ch können Patienten Ihre Ärzte nun per Videochat konsultieren. Das Beratungsgespräch findet also online statt, genau wie der Versand von Rezepten, Terminbestätigungen oder Arztzeugnisse.
Beim ersten Besuch auf dem Portal muss man einen Registrierungsprozess durchlaufen, bei dem die üblichen Personalien abgefragt werden. Anschliessend kann man wählen, welche Art Arzt man konsultieren möchte. Anschliessend werden erreichbare Ärzte angezeigt und die Sprechstunde kann losgehen. Termine, ausgestellte Rezepte etc., findet man unter dem entsprechenden Menüpunkt 
Wer das Angebot nutzen möchte, bezahlt eine Pauschale von 9.90.- für den Webdienst, sowie das ärztliche Honorar, das wie bisher gemäss den Vorgaben in Tarmed abgerechnet wird. Letztere Gebühr könne in der Regel auch über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Missbräuche befürchtet

Peter Tschudi, Leiter des Universitätsinstituts für Hausarztmedizin, äusserte sich Watson gegenüber wenig begeistert. Er bezweifelt, dass ohne körperliche Untersuchung eine seriöse Diagnose gestellt werden kann. Auch gewänne man einen Eindruck vom Gesundheitszustands des Patienten, wenn man dessen Auftreten in der Praxis beobachte. Dies entfalle auch. Dadurch erhöhe sich die Gefahr eines erschlichenen Arztzeugnisses.
Anders sehen dies die Vertreter des Krankenkassenverbands Santé Suisse. Da es eine Schweizer Praxis-Zulassung erfordere, um auf MeinDoktor.ch tätig zu sein, kann man davon ausgehen, von einem Profi behandelt zu werden. Diese merken, wenn ein Betrugsversuch vorliegt, meinen sie gegenüber Watson. Die Gefahr sei deshalb nicht grösser als bei einem Praxisbesuch. 



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