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Digitaler Nachlass

In der digitalen Welt von Facebook & Co. bleiben die Spuren der Nutzer auch bestehen, wenn sie nicht mehr auf dieser Welt sind. Mittels Datenvererbung sorgt der Anwender vor.

blue_quad von IDG . (03.09.2010)

Screen 1: In Netzwerken wie Facebook sind mittlerweile Millionen von Nutzern dabeivergrößenScreen 1: In Netzwerken wie Facebook sind mittlerweile Millionen von Nutzern dabei Sich bei einem sozialen Netzwerk anzumelden, ist einfach und schnell erledigt, Screen 1. Die Spuren dieses virtuellen Lebens zu löschen, dauert länger – und ist für Hinterbliebene sehr schwierig. Zumal sie oft nicht wissen, wo der Verstorbene überall registriert ist und wie die Zugangsdaten lauten.

Beizeiten handeln: Damit nach dem Todesfall die digitalen Daten in die richtigen Hände gelangen, gibt es nur eine sinnvolle Lösung: Der digitale Nachlass sollte zu Lebzeiten geregelt werden. Um sich mit diesem Gedanken anzufreunden und die dafür nötigen Schritte einzuleiten, muss aber oft eine grosse Hemmschwelle überwunden werden. Niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Nachlass.

Trotzdem ist es sehr wichtig, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, damit es die Angehörigen nicht noch schwerer haben als ohnehin schon. Denn die Hinterbliebenen können fast nicht herausfinden, in welchen Foren, Onlineshops oder sozialen Netzwerken jemand eingetragen ist.
Die Angehörigen müssen also informiert werden, was sie mit den Konten genau machen sollen. Darüber hinaus benötigen sie alle wichtigen Zugangsdaten. Hierbei helfen digitale Nachlassverwalter.

Screen 2: Legacy Locker gibt die elektronischen Daten an Hinterbliebene weitervergrößenScreen 2: Legacy Locker gibt die elektronischen Daten an Hinterbliebene weiter Die Anbieter: In den USA haben bereits mehrere Unternehmen das Bedürfnis für einen digitalen Nachlass erkannt. Der in San Francisco ansässige Webservice Legacy Locker bietet seinen Kunden einen Aufbewahrungsdienst für ihre Daten an, Screen 2. Beim Todesfall des Besitzers wird das zuvor geschnürte Datenpaket mit Zugangsdaten zu Mailkonten, E-Banking, sozialen Netzwerken etc. an eine als berechtigt bestimmte Person übermittelt.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie mehr über die Schweizer Alternative.



     

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