News 22.08.2003, 08:00 Uhr

Schlappe für die Swisscom

Auch die Rekurskommission des UVEK verbietet der Swisscom, vertrauliche Kundendaten für Werbezwecke zu benutzen.
Im letzten November hat das Bakom (Bundesamt für Kommunikation) [1] der Swisscom vorgeworfen, vertrauliche Kundeninformationen widerrechtlich zu verwenden. Das Telko-Unternehmen missbrauche Daten, die im Rahmen der Carrier Preselection anfallen, für Marketingzwecke. Carrier Preselection erlaubt die freie Wahl des Fernmeldedienstanbieters, indem vor einem Telefonanruf eine vorgegebene Kennzahl eingetippt wird.
Das Bakom verbot der Swisscom, weiterhin auf dies erwähnte Weise mit ihren Kundendaten zu verfahren. Ausserdem verlangte das Bundesamt für Kommunikation, dass die Swisscom rund zwei Millionen Franken an den Bund zahle. Dies entspricht der Summe, welche das Schweizer Unternehmen mit den entsprechenden Aktivitäten eingenommen haben soll.
Die Swisscom legte darauf Beschwerde bei der Rekurskommission des UVEK [2] ein. Diese ist nun zum selben Schluss wie das Bakom gekommen. Die Swisscom dürfe Daten, die im Zusammenhang mit der Carrier Preselection anfallen, nicht für Marketingzwecke oder zur Kontrolle der Vertragseinhaltung verwenden. Zudem müsse das Unternehmen die vom Bakom geforderte Summe an den Bund abliefern.



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