Datensicherheit 06.09.2021, 08:50 Uhr

ProtonMail hat Daten an Behörden ausgeliefert

ProtonMail gilt als ein Bollwerk, was Verschlüsselung und Datenschutz anbelangt. Dieser Ruf litt aber bereits in der Vergangenheit. Nun ist ein weiterer Fall bekannt geworden, in welchem der Dienst Daten an Behörden weitergegeben hat. Was steckt dahinter?
(Quelle: ProtonMail)
Letzte Woche wurde bekannt, dass der bekannte US-Virologe Anthony Fauci per Mail bedroht wurde – Gerüchten zufolge im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie. Die beschuldigte Person verwendete dabei den E-Mail-Dienst ProtonMail, der in der Schweiz ansässig ist und auch seine Server in der Schweiz hostet. Er gilt als besonders sicher. Dennoch konnte die Identität des Absenders festgestellt werden; auch mittels Datenabgleich von ProtonMail und anderen Online-Diensten, welche der Beschuldigte verwendete.
Die beschuldigte Person wähnte sich ob ihrer Verwendung von dem als sicher geltenten (und sich selber auch als solcher bewerbender) Dienst in Sicherheit. Allerdings gilt ProtonMail als Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste und muss deshalb staatlcihe Überwachungsmassnahmen dulden und entsprechende Auskünftige erteilen sowie Zugang gewähren. Dies erklärte Rechtsanwalt und Digital-Experte Martin Steiger bereits 2019.
ProtonMail selbst gibt gemäss Cachys Blog bekannt, dass es zwar nicht möglich sei, die Verschlüsselung zu knacken. Die IP-Adresse des Absenders sei jedoch sehr einfach herauszukriegen gewesen, weil dieser sowohl bei seinem ProtonMail- wie auch bei seinem Instagram-Account denselben Benutzernamen gewählt hat. ProtonMail betont, dass man zwar keinen rechtlichen Anfragen ausländischer Behörden nachkomme, man aber zur Zusammenarbeit mit schweizerischen Behörden verpflichtet sei, sofern es bereits zu einer Eröffnung eines Strafverfahrens gekommen sei.



Kommentare
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karnickel
11.09.2021
...man aber zur Zusammenarbeit mit schweizerischen Behörden verpflichtet sei, sofern es bereits zu einer Eröffnung eines Strafverfahrens gekommen sei. ...und die Schweiz unterhält ein Auslieferungsabkommen mit den U.S.A. Somit können U.S.-Behörden in einem Verfahren eigenen Gesetzgebungen folgend auch immer bei Schweizer Behörden Unterstützung beim Einfordern von Belastungsmaterial anfordern.