News 22.12.2003, 13:30 Uhr

KaZaA gewinnt vor Gericht

Nach einem Urteil des obersten Gerichtshofs der Niederlande ist die Tauschbörsensoftware KaZaA ein legales Tool. Für Anwender ist aber weiterhin Vorsicht angebracht.
Der oberste Gerichtshof der Niederlande hat ein wichtiges Urteil gefällt. Er entschied Ende letzter Woche über die Legalität der File-Sharing-Software KaZaA [1]. Damit hat laut KaZaA-Anwalt Christiaan A. Alberdingk Thijm erstmals die oberste Zivilgerichtsinstanz eines Landes über die Rechtmässigkeit von Peer-to-Peer-Technologien geurteilt. Das holländische Gericht kam zu dem Schluss, dass das öffentliche Anbieten der Tauschbörsensoftware KaZaA nicht rechtswidrig ist. Auf der Verliererseite steht die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra. Sie klagte gegen KaZaA, da über die Software auch urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet werden.
Der oberste Gerichtshof hat zwar über die Legalität von KaZaA entschieden, Anwender erhalten damit aber keinen Freischein zum Tauschen von Musik- und Filmdateien. Das Gericht äusserte sich nicht dazu, ob Anwender mit dem Anbieten und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Dateien das Gesetz verletzen.
Überhaupt nicht erfreut über das Urteil zeigt sich der Internationale Phonoverband IFPI [2]. Nach seiner Meinung basiert der Entscheid des niederländischen Gerichts auf einer einseitigen Präsentation der Fakten. Das Urteil sei zudem von geringer Bedeutung, da in den USA ein ähnlicher Fall anstehe, bei dem alle Fakten auf den Tisch kämen. Gleichzeitig fordert IFPI von KaZaA diverse Massnahmen, um den Tausch urheberrechtlich geschützter Inhalte zu stoppen. Darunter das Anbringen einer Warnung innerhalb der Software und den Einsatz von Filtertechnologien.



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