News 02.05.2019, 09:48 Uhr

Schweiz: Leistungsschutzrecht wird fallen gelassen

Im Februar wurde von einer Ständeratskommission ein strenges Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. Nun wird das Vorhaben gekippt.
Der Aufschrei war gross, als im Februar bekannt wurde, dass die zuständige Ständeratskommission ein Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen hat. Diese sah eine sogenannte Linksteuer vor, die vorsah, dass das Publizieren selbst minimalster Teile journalistischer Produkte ausschliesslich dem ursprünglich publizierenden Verlag vorbehalten sei. Selbst das Verlinken zu solchen Texten unter Nennung des Titels des betreffenden Artikels wäre Dritten untersagt gewesen.
Sogleich schlossen sich Gegner dieses Vorhabens zusammen und gründeten die Allianz für ein faires Urheberrecht – und demonstrierten mit Hunderten anderer Personen am 23. März gegen die Urheberrechtsreform in der EU und in der Schweiz. Nachdem unter anderem dieser Protest dazu geführt hat, dass der Ständerat das Gesetz an die Kommission zurückgewiesen hat, wurde besagte Allianz in die Kommission zu Diskussionszwecken eingeladen.
Anfang dieser Woche hat die Kommission nun beschlossen, gänzlich auf dieses Vorhaben zu verzichten. Kommissionspräsident Ruedi Noser (FDP/ZH) äusserte sich wie folgt (Zitat gekürzt):
Angesichts der Krise der Medien seien ihr die zusätzlichen Bestimmungen zunächst sinnvoll erschienen, sagte Kommissionspräsident Ruedi Noser (FDP/ZH). Die nähere Prüfung habe aber ergeben, dass sie sogar kontraproduktiv sein könnten. Sie könnten dazu führen, dass die Internet-Plattformen die Hinweise nicht mehr anzeigten. […]
Die Schweiz soll also abwarten und die laufende Urheberrechtsrevision ohne Leistungsschutzrecht durchführen. Der Bundesrat soll aber die Entwicklung in der EU verfolgen und das Schweizer Recht unter diesem Gesichtspunkt überprüfen. Das will die WBK mit einem Postulat verlangen. Schwerpunkt des Berichts soll die Situation der Verleger und Medienschaffenden sein.
Alle Details zum Entscheid der Kommission und Argumente gegen das Leistungsschutzrecht finden Sie hier.



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