News 28.01.2003, 15:00 Uhr

Abzockerei mit Internetlinks

Eine Schweizer Website ist kürzlich von einem österreichischen Online-Wetterdienst für «widerrechtliches» Verlinken abgemahnt worden. Die Forderung: 25 420 Euro. Folgend erfahren Sie, was es beim Setzen von Links zu beachten gilt.
Da staunte der Webmaster der Ärztegesellschaft Winterthur-Andelfingen (AWA) [1] nicht schlecht, als er diesen Januar ein Schreiben [2] der österreichischen Firma Meteo-data (http://www.meteodata.com/) im Briefkasten entdeckte. Wurde er doch aufgefordert, innert zehn Tagen 25 420 Euro auf das Konto des Zustellers einzuzahlen. Die AWA habe unberechtigterweise kostenpflichtige Leistungen von Meteo-data auf ihrer Homepage in Anspruch genommen. Konkret waren dies zwei Wetterkarten im Multimediaformat Flash, welche die Ärztegesellschaft mittels Verlinkung direkt in einen Bereich ihrer Website eingebunden hatte (so genanntes "Framing").
Bei der Firma Meteo-data handelt es sich um einen kommerziellen Wetterdienst, der auf seiner Website verschiedene tagesaktuelle Wetterkarten anbietet - unter anderem auch für die Schweiz. Die Grafiken auf der Homepage sind alle mit Urheberrechtsangaben versehen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meteo-data ist folgender Textauszug zu finden:"Das Framing oder Inline-Linking ist für sämtliche Inhalte der gesamten Webseite verboten. Für die Setzung eines externen Links auf eine Seite der Webseite ist die vorherige schriftliche Zustimmung von Meteo-data einzuholen. Ein externer Link darf ausschließlich auf eine gesamte Seite samt Kopfleiste mit Werbebanner und Navigationsleiste gesetzt werden und hat diese Seite in einem neuen Fenster unter Anzeige der URL der Meteo-data zu erscheinen". Ist durch diese Deklarierung die hohe Geldforderung von Meteo-data gerechtfertigt?
Zwar erwähnt die Firma in ihren AGBs ausdrücklich, dass alle Inhalte auf der Website urheberrechtlich geschützt sind. Von kostenpflichtigen Karten ist aber nur indirekt die Rede. Genauere Informationen zum Preis von Leistungsangeboten sind auf der Homepage keine ersichtlich. Sie können nur per Web-Formular angefordert werden. Ausserdem führt das Klicken auf einen bestimmten Copyright-Link immer auf die Hauptseite und nicht - wie eigentlich logisch - zu den Geschäftsbedingungen. Stutzig macht auch, dass alle Karten frei zugänglich im Internet angeboten werden. Sie lassen sich ohne Probleme herunterladen und verlinken.
Meteo-data ist im Internet längst kein unbeschriebenes Blatt mehr. Im Netz finden sich verschiedene Foren, die sich mit der Abmahnfreude dieser Firma beschäftigen. So ist etwa auf "Bei-Link-Rechnung" [3] zu erfahren, dass bereits gegen hundert Internetanwender Meteo-data zum Opfer gefallen sind. Dabei hätte das Unternehmen auch schon Summen von über 100 000 Euro als Urheberrechtsentschädigung gefordert. Kunden, welche die Zahlung verweigern, versucht die Firma immer wieder mit Kulanzangeboten weich zu kochen. Ein Opfer weiss von einem Fall zu berichten [4], in dem Meteo-data von den anfänglich geforderten 92 388 Euro am Ende nur noch 500 Euro verlangt habe. Auch bei österreichischen Medien wie FutureZone [5] oder derStandard.at [6] fanden die Abmahntätigkeiten von Meteo-data bereits Beachtung.
Der PCtip hat sich beim Zürcher Anwalt Mark Schweizer von der Kanzlei Meyer Lustenberger erkundigt, wie die rechtliche Situation für den Umgang mit Links hierzulande ist. Direkte Verweise auf Seiten mit rassistischen, kinderpornografischen oder anderen verbotenen Inhalten seien widerrechtlich, wenn der Link-Setzer vom Inhalt dieser Seiten Kenntnis habe, so Schweizer. Anders beim Fall Meteo-data: Bislang gäbe es noch kein Gesetz, das sich ausdrücklich mit Inline-Linking, Framing oder dem Setzen externer Links auf legales, aber urheberrechtlich geschütztes Material befasse. Schweizer Juristen würden jedoch dazu tendieren, das direkte Einbinden von urheberrechtlich geschützten Inhalten als widerrechtlich anzusehen, während ein herkömmlicher Link auf eine fremde Website grundsätzlich als zulässig gelte.
Völlig überrissen sei die Summe, die Meteo-data gegenüber der AWA fordere: In einem Fall wie dem vorliegenden läge die Entschädigung für unerlaubtes "Framing" hierzulande wohl eher bei wenigen hundert Franken. Mark Schweizer rät deshalb Betroffenen, eine solche übertriebene Forderung auf keinen Fall zu bezahlen.
Um nicht in eine ähnliche Abmahnfalle wie die AWA zu tappen, sollte beim Einbinden und Verlinken fremder Inhalte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese auch wirklich Copyright-frei sind. Hier helfen auf den meisten Webseiten die allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. Falls diese nicht vorhanden sind, sollte auf jeden Fall der Homepage-Betreiber direkt um Erlaubnis angefragt werden. Zu vielen Internetdiensten gibt es auch gute, kostenlose Alternativen. Eine empfehlenswerte Wetter-Website mit freien Inhalten ist beispielsweise Homepagewetter.de [7].



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