News 11.05.2012, 08:33 Uhr

Google wegen Suchvorschlägen verurteilt

Einem Australier ist es gelungen, Google erfolgreich wegen der automatischen Suchvorschläge anzuklagen.
Die automatischen Suchvorschläge von Google werden immer wieder kritisiert, zuletzt auch im Fall von Bettina Wulff, der Gattin des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten. Gerichtliche Schritte gegen die vom Suchmaschinenriesen vorgeschlagenen Begriffe sind jedoch schwierig, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen. Nun ist es dem Australier Milorad Trkulja gelungen, Google für seine Suchvorschläge erfolgreich zu verklagen. Wer seinen Namen bei Google suchte, kam schnell zu der Schlussfolgerung, dass der Mann mit der Unterwelt von Melbourne in Verbindung stehen würde.
Der Supreme Court des australischen Bundesstaats Victoria sieht darin eine Form der Verleumdung, denn eigentlich handelt es sich bei Trkulja lediglich um einen ehemaligen Musikpromoter, der im Jahre 2004 in einem Restaurant angeschossen wurde. Aus diesem Grund bringt ihn Google immer wieder mit der australischen Kriminalität in Verbindung.
Die erste Anfrage nach einer Überarbeitung der Suchergebnisse reichte Trkulja bereits 2009 ein. Nach deren Ablehnung brachte er sein Anliegen dem Gericht vor. Die Richter erkannten zwar an, dass die Ergebnisse in der Google-Suche automatisch erstellt würden, die Beschwerde des Nutzers hätte jedoch berücksichtigt werden müssen. Sollte Google nicht in Berufung gehen, könnte eine Schadensersatzzahlung drohen.
Wulff: Google löscht Einträge, nicht aber Suchvorschläge
Auch im Fall von Bettina Wulff hatte Google zuletzt reagiert. Wie der Spiegel berichtete, hat der Suchmaschinist insgesamt 8 Einträge aus dem Index gelöscht, die auf Gerüchte zur angeblichen Rotlichtvergangenheit von Frau Wulff verwiesen. Dabei soll es sich um rechtswidrige Tatsachenbehauptungen gehandelt haben. Wulffs Anwälte hatten allerdings die Löschung von nicht weniger als 3000 Google-Einträgen verlangt. Ausserdem wollten sie, wie auch im Falle des Australiers Milorad Trkulja, die Auto-Vervollständigungen der Suchmaschine beanstanden – dies allerdings bis jetzt erfolglos. Bei Eingabe des Namens «Bettina Wullf» schlägt einem Google sofort Begriffe wie «Prosituierte» oder «Escort» vor.
Google stellt sich jeweils auf den Standpunkt, dass die automatischen Suchvorschläge auf den effektiv getätigten Suchanfragen der Leute beruhen. Der Suchmaschinist selbst hat damit gar keinen direkten Einfluss darauf und kann daher auch nicht für einzelne Suchvorschläge verantwortlich gemacht werden, so sein Standpunkt. Wie der jüngste Gerichtsentscheid aus Australien zeigt, kann man dies allerdings auch anders sehen.



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