News 07.12.2015, 10:32 Uhr

Das Fedpol warnt vor gefälschten Zahlungsaufträgen

Das Bundesamt für Polizei stellt eine Zunahme von gefälschten internationalen Zahlungsaufträgen fest und warnt davor.
Das Phänomen existiert laut Fedpol in mehreren Variationen, wobei bei der gängigsten Variante sich die Täterschaft als angeblicher Geschäftsführer eines Unternehmens ausgibt und einen Angestellten des Unternehmens anruft. Der Angerufene wird zunächst in einen angeblichen, geheimen und dringenden internationalen Unternehmenskauf im Ausland eingeweiht, für welchen Buchhaltungsangelegenheiten zu regeln sind. Dem Mitarbeiter wird hierbei der Auftrag erteilt, eine Transaktion von einer meist beachtlichen Summe ins Ausland, oftmals nach China oder Polen, auszuführen.

E-Mails als «Beweis»

Oftmals wird gleichzeitig auch eine E-Mail geschickt, welche mit der echten E-Mail des Geschäftsführers fast identisch ist. Diese Mailadressen sind aber meistens gefälscht und enthalten allgemeine Domain-Namen wie «@president.com» oder «@consultant.com». Um die Echtheit zu untermauern, werden oftmals mit E-Mails (gefälschte E-Mail-Adresse und gefälschter Briefkopf) von angeblichen Vertrauensanwälten mit Angaben zum Zahlungsverfahren übermittelt, um allfällige Zweifel des Angestellten zu beseitigen.
Bei einer andern Variante des Phänomens verschafft sich die Täterschaft Zugang zur elektronischen Geschäftskorrespondenz der Firma und deren Kunden oder Partner. Anschliessend wird mittels gezieltem Versand von entsprechenden Emails an zahlungsberechtigte Personen über den kompromittierten Account versucht, Zahlungen für tatsächlich ausstehende oder auszustellende Rechnungen auf ein von der Täterschaft kontrolliertes Konto umzuleiten.
Nächste Seite: Täterschaft ist gut informiert



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.