News 14.02.2002, 08:30 Uhr

Raubkopien verwenden ist legal

In Österreich ist ein Anwender von Raubkopien frei gesprochen worden.
Der oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat ein interessantes Urteil gefällt. Es ging um den Fall eines Anwenders aus Wien, der in Bulgarien Raubkopien von Microsoft-Programmen kaufte und auf seinem PC installierte. Seine mit ihm zerstrittene Freundin gab der Polizei den Hinweis, ihr Ex-Freund horte Raubkopien. Microsoft schaltete sich mit einer Privatklage ein.
In zwei Instanzen wurde der Anwender schuldig gesprochen. Jetzt hat aber das oberste Gericht ein Machtwort gesprochen. Mit der Begründung, die Verwendung einer Raubkopie sei legal, wenn diese nur zu privaten Zwecken erfolge, wurde der Anwender frei gesprochen.Das heisst: Solange die Raubkopie selbst nicht vervielfältigt und vertrieben wird, ist sie legal.
Microsoft darf sich jetzt aber den erlittenen Schaden vom Anwender bezahlen lassen. Ausserdem sei das Urteil kein Freibrief, teilt Microsoft mit. Der Freispruch erfolge aufgrund von prozessualen Mängeln in den vorhergehenden Instanzen.



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