News 13.02.2014, 13:01 Uhr

Bakom fordert von der Swisscom schnelleres Internet

Das Bundesamt für Kommunikation fordert eine Verdoppelung der Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang. Ausserdem dürfte in Zukunft die Verwaltung der Internet-Domain-Namen «.ch» und «.swiss» mit einer separaten Verordnung geregelt werden.
Die Swisscom soll gemäss Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verpflichtet werden, die Mindest-Internet-Geschwindigkeit zu verdoppeln. Das Bakom ruft die betroffenen Kreise dazu auf, zum Entwurf der neuen Verordnung über die Internet-Domains («VID») Stellung zu nehmen.
In der Grundversorgung beträgt die Downloadrate derzeit mindestens 1000 Kbit/s, die Uploadrate 100 Kbit/s. Neu soll die Geschwindigkeit auf 2000/200 Kbit/s betragen, wobei die Swisscom dafür wie bisher höchstens 55 Franken pro Monat plus Mehrwertsteuer in Rechnung stellen darf.
Diese neuen Vorschriften will das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit verschiedenen Verordnungsänderungen festlegen, zu welchen am Donnerstag die Anhörung eröffnet worden ist.

Verwaltung und Vermarktung bei Domain-Namen

Ein weiter Revisionsentwurf betrifft die Internet-Domain «.ch». Die Domain-Namen der Landes-Domain werden bis März 2015 von der Stiftung Switch vermarktet und gleichzeitig im Auftrag des Bakom verwaltet. International hat sich inzwischen die Trennung der beiden Funktionen durchgesetzt. Das Mandat soll deshalb neu ausgeschrieben werden.

Regeln für die «.swiss»-Domain

Das Modell soll auch für die neue generische Domain «.swiss» gelten, für die sich der Bund beworben hat und die direkt vom Balp, verwaltet werden soll. Die Bewerber für die Domain-Namen auf «.swiss» müssen einen direkten und besonderen Bezug zur Schweiz haben. Als Beispiel nennt das Bakom Dachorganisationen. Auch Unternehmen können eine «.swiss»-Domain beantragen, sie müssen aber den Sitz in der Schweiz oder einen besonderen Bezug zur Schweiz haben.

Weitere Anhörungspunkte

Der Bund will ausserdem den Konsumentenschutz im Internet stärken: Der Preis für eine bestellte Dienstleistung muss dort angezeigt werden, wo für die Annahme des Angebots geklickt werden muss.
Des Weiteren umfasst die Anhörung Änderungen in der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV) und in der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV).
Ausserdem soll sichergestellt werden, dass Anrufe auf 0800er-Nummern immer kostenlos sind, unabhängig vom Anschluss oder dem Abonnement des Anrufers.
Stellungnahmen können bis am 17. April 2014 eingereicht werden.


Autor(in) Simon Gröflin



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