News 19.12.2012, 15:08 Uhr

Bald Widerrufsrecht für Onlineeinkäufe?

Die Rechtskommission des Ständerats schlägt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für via Telefon und Internet getätigte Einkäufe vor. Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst den Entwurf.
Dereinst könnte es für via Telefon und Internet getätigte Einkäufe ein Widerrufsrecht geben, wie man das von Haustürkäufen kennt. Wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) berichtet, hat die Rechtskommission des Ständerats einen Vorentwurf zur Umsetzung der Initiative «Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf» ausgearbeitet. Dieser Entwurf sehe vor, sämtliche sogenannten Fernabsatzverträge unter eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu stellen. Die neue Regelung würde damit nicht nur via Telefon getätigte Einkäufe, sondern auch Einkäufe im Internet umfassen.
Das Widerrufsrecht soll Konsumenten beispielsweise vor aufdringlichen Telefonverkäufern schützen, die Kunden teilweise zu Vertragsabschlüssen drängen, die sie eigentlich gar nicht wollen. Die SKS begrüsst daher den Entwurf der Rechtskommission des Ständerats vorbehaltlos: «Überrumpelten Konsumentinnen und Konsumenten wird die Möglichkeit geboten, sich aus den Fängen irreführend angepriesener Verträge zu befreien», so Geschäftsleiterin Sara Stalder.
Die zugrundeliegende Initiative von Pierre Bonhôte reicht bereits bis ins Jahr 2006 zurück. Mit einer baldigen Umsetzung ist daher wohl nicht zu rechnen.



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