News 28.06.2004, 14:15 Uhr

IFPI kassiert Schadenersatz von Schweizer Musikpiraten (Update)

Der Schweizer Ableger des internationalen Phonoverbands macht angeblich seit 1999 Jagd auf Online-Tauschbörsennutzer. Rund 800 Personen sollen bereits eine Strafe gezahlt haben.
Wie Beat Högger von IFPI Schweiz [1] gegenüber der NZZ am Sonntag [2] bekannt gab, ist die Musikindustrie seit 1999 gegen 1200 bis 1300 Privatpersonen aus allen Alters- und Sozialschichten vorgegangen. Sie überprüfe den Datenverkehr im Web rund um die Uhr nach auffälligen MP3-Transfers. Wird ein solcher entdeckt, registriert sie Titel, Interpreten, Rechteinhaber und IP-Adresse [3] des Benutzers. Anschliessend wendet sie sich an den zuständigen Provider, da nur er die persönlichen Daten des Anwenders kennt und bietet ihn, einen Brief an den Nutzer zu schicken. In dieser mache die IFPI auf den Rechteverstoss aufmerksam und biete einen Vergleich an, so Beat Högger gegenüber der NZZ am Sonntag. Dabei berechne sie für angebotene Tracks rund 50 Franken. Dazu kommen noch Rechtskosten in der Höhe von 300 bis 4000 Franken. Insgesamt sollen laut IFPI bereits 800 Personen auf den Vergleich eingegangen sein und den entsprechenden Schadenersatz gezahlt haben.
Gegen unkooperative Anwender wird Strafanzeige eingereicht, um vom Provider die Herausgabe der Personendaten zu erlangen. Laut Cablecom-Sprecher Stefan Hackh ist letzteres durchaus möglich, wenn es sich um strafrechtlich relevante Vorfälle handelt. In einer solchen Situation arbeite Cablecom im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen [4]. Auch Anfragen zur Preisgabe einer Kundenidentität auf Grund der IP müssten direkt vom Dienst für besondere Aufgaben (DBA) des UVEK [5] kommen. Ansonsten darf der Kabelnetzbetreiber die Identität ihrer Kunden aus gesetzlichen Gründen nicht bekannt geben, so Stefan Hackh.



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