News 04.02.2005, 08:45 Uhr

Neues Urheberrecht: Was ist noch legal? (Update)

Zurzeit ist eine grosse Revision des Schweizerischen Urheberrechts im Gange. Sie birgt viele umstrittene Punkte und bedeutet für Endanwender vor allem eines: weniger Rechte und mehr Abgaben.
Der Bundesrat will in den nächsten Monaten den heutigen Urheberrechtsschutz an "die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft anpassen". Er hat dazu einen ersten Vorentwurf [1] zusammengestellt und in die Vernehmlassung geschickt. Diese endete am Montag [2]. Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden nun analysiert und spätestens im Sommer dem Bundesrat vorgelegt. Er wird danach über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der Vorentwurf wird von verschiedener Seite heftig kritisiert. Bedeutet er doch hauptsächlich eine Verschärfung des aktuellen Urheberrechts. Endanwender verlieren nicht nur faktisch das Recht auf die Privatkopie, sondern müssen zusätzlich zur heute üblichen Abgabe auf CD-Rohlinge, bespielbare DVDs und Kassetten [3] auch noch für Kopiergeräte und damit doppelt in die Tasche greifen. "Die Geräte- und die Leerträgerabgabe können kumuliert werden", steht im neuen Artikel 20a des Vorentwurfs. Dafür ist nicht einmal sicher, ob der Anwender den CD-Brenner und die Rohlinge wirklich für das Kopieren geschützter Werke benützt. Meist werden ja nur eigene Daten auf CD gebrannt. Dieser neue Artikel wird denn auch von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) [4] harsch kritisiert: "Eine solche Kumulierung der Geräte- und Leergutabgabe akzeptiert die SKS nicht. Entweder ist eine Leergut- oder eine Geräteabgabe zu erheben".
Ebenfalls für rote Köpfe sorgt der neue Artikel 39a. Er verbietet die Umgehung von technischen Schutzmassnahmen. Darunter werden "Kopierkontrollen sowie Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen" verstanden. Damit verliert der Konsument das Recht, eine Privatkopie seiner Musik-CD oder seines DVD-Films zu erstellen, wenn diese kopiergeschützt sind. Wer gegen die Regelung verstösst, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Busse rechnen.
Aber nicht nur die Umgehung unterbindet das neue Gesetz: Auch das Herstellen, Einführen und Anbieten von sowie die Werbung und Erbringung von Dienstleistungen für Anti-Kopierschutzmassnahmen sind nicht mehr erlaubt. Damit dürfte die Presse weder über Tools wie AnyDVD [5] schreiben noch solche als Download anbieten. Wohin das führen kann, zeigt etwa ein jüngeres Erlebnis des deutschen Heise-Verlags [6]. Im flatterte vor kurzem eine Abmahnung der Musikindustrie ins Haus, da er über AnyDVD berichtet und einen Link auf die Herstellerseite gesetzt hat. Im EU-Raum gelten die für die Schweiz geplanten Urheberrechtsverschärfungen bereits seit längerem.
Die Stiftung für Konsumentenschutz sieht das neue Urheberrecht auf Grund der umstrittenen Punkte als unausgewogen und nicht praktikabel an. Nach ihrer Meinung steckt es voller Widersprüche und führt zu inakzeptablen Kostensteigerungen. Aber nicht nur die SKS ärgert sich über die Revision. Auch Verbände wie die Economiesuisse [7] und der DUN (Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer) [8] stellen sich gegen das neue Gesetz. Lässt sich nur hoffen, dass die kritischen Stimmen bei Bundesrat und Parlament nicht auf taube Ohren stossen.
Im Netz gibt es verschiedene Seiten, Foren und Newsgroups, in denen bereits heftig über das neue Urheberrecht diskutiert wird. Empfehlenswert sind etwa die Schweizer Newsgroup [9] "ch.soc.law" und das Forum Protect Privacy e.V. [10]. Daneben finden sich auch auf Openlaw [11], Symlink [12] und SIUG [13] Diskussionsmöglichkeiten sowie weiterführende Infos.



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.