News 21.01.2008, 09:36 Uhr

Logistep forscht illegal nach Downloader

Die Ausforschung von IP-Adressen in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) verstösst laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen das Schweizer Datenschutzgesetz.
Im Auftrag der Musikindustrie betreibt die Schweizer Logistep Nachforschungen in P2P-Netzen, um Urheberrechtsverletzungen aufzuklären. Heimlich besorgt sich das Unternehmen die IP-Adressen mutmasslicher illegaler Downloader und sendet sie an die jeweiligen Rechteinhaber der betroffenen Werke. Die mutmasslichen Downloader erhielten in Folge Abmahnungen - unter anderem der Anwaltskanzlei Schutt & Waetke.
Laut Hanspeter Thür, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), verstösst diese Logistep-Vorgehensweise gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes, in dem sie die Persönlichkeitsrechte eines grösseren Personenkreises verletzt. Die generelle Legitimität einer strafrechtlichen Folge von Urheberrechtsverletzungen will Hanspeter Thür allerdings nicht in Frage stellen. Innert 30 Tagen muss Logistep nun den EDÖB informieren, ob sie die Empfehlung des Datenschutzbeauftragten akzeptiert.



Kommentare
Avatar
abu
21.01.2008
Obwohl deutlich unter meinem Niveau: Wer ist "Fettarsch" und wovon sprichst du überhaupt?

Avatar
maedi100
21.01.2008
Obwohl deutlich unter meinem Niveau: Wer ist "Fettarsch" und wovon sprichst du überhaupt? er meint, das wenn es ja keine feste IP Adresse ist, dass man da angeblich am Schluss für schuldig empfunden wird, nur weil man die IP von einem "Fettarsch" erhalten hat, aber das Problem an dieser These ist, dass normalerweise der Provider eine Datenbank hat, in der steht, an wem er die IP wann gegeben hat.

Avatar
abu
21.01.2008
Danke, das hört sich irgendwie wesentlich kultivierter an, und vor allem weiss ich nun, worum es geht.

Avatar
flo.82©
21.01.2008
@ BlackIceDefender Na du hast aber echt eine schöne aussprache die bestimmt jeder versteht. So kannst du dich in jeder Lebenssituation gut durchschlagen, bravo! Zu dem eigentlichen Thema muss ich maedi100 zustimmen, jeder Provider speichert die IP Adressen über einen bestimmten Zeitraum ab. In diesen steht zusätzlich Uhrzeit und Benutzer. Aber auf diese Daten hat nur der Provider selbst zugriff (bis jetzt noch).

Avatar
hwRob
21.01.2008
In der Schweiz sind die ISP dazu verpflichtet die Transit-daten für 6 Monate mindestens zu loggen. 6 Monate sind für Internet-Time ne halbe ewigkeit - aber lassen wir das. wie BlackIceDefender schon richtig erkannt hat :D kann es unter gewissen umständen zu Problemen kommen. Wenn ich mich nicht irre gabs da schon mal einen Vorfall, weil der ISP falsche Daten rausgab. Interessanter am ganzen Bericht des Datenschutzbeauftragen ist ja, dass er das Sicherheitsloch im Strafprozess unterbinden will. Mögliche Anwenderdaten werden erst dann ausgegeben, wenn das Gericht einen Straftatbestand vorsieht. Man verhindert somit die Versuche, die User mit krummen "Deals" einzuschüchtern - weil man vor dem Strafgericht keine Chance hätte. Diese könnten nun dahinfallen - da das Gericht die Daten nicht einfach so rausgeben darf. ps: man sollte dem Herrn Datenschutzbeauftragen noch ne gute Flasche Wein zu kommen lassen. Endlich mal wieder einer der sich diesen Macht/Geld-gierigen Säcken in den Weg stellt - :hut zieht:

Avatar
maedi100
24.01.2008
Die Gedanken sind/waren frei @ BlackIceDefender Na du hast aber echt eine schöne aussprache die bestimmt jeder versteht. So kannst du dich in jeder Lebenssituation gut durchschlagen, bravo! Zu dem eigentlichen Thema muss ich maedi100 zustimmen, jeder Provider speichert die IP Adressen über einen bestimmten Zeitraum ab. In diesen steht zusätzlich Uhrzeit und Benutzer. Aber auf diese Daten hat nur der Provider selbst zugriff (bis jetzt noch). Also ich finde, dass ich und BlackIceDefender ein superTeam sind, er schreibt einen Beitrag und ich übersetze ihn:p Also, das ist wirklich eine Frage der Zeit, bis jeder bei dem Provider nachfragen kann, wer wann auf welchem Server war. Das finde ich sehr bedenklich, auch gegenüber der Meinungsfreiheit (der geht ja immer auf greenpeace.ch , der hat sicher das Bundeshaus bestiegen).

Avatar
http404
24.01.2008
---------- Was soll denn das?

Avatar
Dragonlord
24.01.2008
Was soll denn das? Da er seine Beiträge nicht mehr löschen darf (Nutzungsbedingungen), entfernt er einfach den Inhalt. lg Roger

Avatar
Simone Roevens
24.01.2008
Achtung: Das komplette Entfernen des Inhalts NICHT zulässig Da er seine Beiträge nicht mehr löschen darf (Nutzungsbedingungen), entfernt er einfach den Inhalt. lg Roger Das stimmt so nicht. Auszug aus den Nutzungsbedingungen: K) Löschen von Beiträgen Das willkürliche Löschen (oder Leeren) eigener Postings ist nicht erlaubt, da dies Diskussionen unverständlich macht. Das Löschen kompletter Beiträge ist nur in Ausnahmefällen und bei triftigen Gründen gestattet. Die Gründe müssen beim Löschen zwingend angegeben werden. Bei Missbrauch der Lösch-Funktion erfolgt eine Verwarnung und unter Umständen ein Ausschluss aus dem Forum. Leeren = komplettes Entfernen des Textes.

Avatar
maedi100
24.01.2008
Das stimmt so nicht. Auszug aus den Nutzungsbedingungen: Leeren = komplettes Entfernen des Textes. nur die frage was als Text gilt (---- = lückentext?) . Oder vielleicht auch "Lorem Ipsum Dolor ...";)