News 17.12.2015, 09:03 Uhr

Malware: Falsche Weihnachtsrechnungen von Amazon

Zurzeit machen Fake-Rechnungen von Amazon die Runde. Ein unvorsichtiger Klick in der Weihnachtshektik installiert die Malware auf dem Rechner.
Wer Weihnachtsgeschenke auf Amazon bestellt hat, sollte bei Rechnungen und Reklamationen genau hinschauen. Zurzeit machen Fake-Mails mit Betreffs wie «Kontoabbuchung war nicht möglich» das Web unsicher.
Mit pseudo-juristischen Forderungen versuchen die Betrüger, ihren Opfern Angst einzujagen: «Das von Ihnen gespeicherte Konto war im Moment der Abbuchung nicht genügend gedeckt. Namens und in Vollmacht unseres Mandanten Amazon GmbH fordern wir Sie auf, die offene Gesamtforderung unverzüglich zu begleichen. Bei Rückfragen oder Unklarheiten erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden. Die detaillierte Kostenaufstellung, der Sie alle Positionen entnehmen können, ist beigefügt.»
«Wir erwarten die gesamte Überweisung inbegriffen der Gebühren bis zum 18.12.2015 auf unser Bankkonto. Erfolgt kein Ausgleich der offenen Forderungen bis zur festgelegten Frist, werden wir ohne weitere Benachrichtigungen den Vorgang an das Gericht übergeben.»
Die Phishing-Mail ist in (fast) fehlerlosem Schriftdeutsch abgefasst. Die Cyberkriminellen haben offensichtlich dazu gelernt. Misstrauisch machen allerdings Absenderadressen wie wjcwjw(ad)yeah.net.
Empfänger solcher Mails sollten einen kühlen Kopf bewahren und keinesfalls auf das infizierte Zip-Attachement «Ihre Bestellungen Amazon GmbH» klicken.

Michael Kurzidim
Autor(in) Michael Kurzidim



Kommentare
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medwed
20.12.2015
Es erwischt nur die Unbedarften Im Grundsatz nichts Neues. Langsam wird es aber schwierig, eine gefälschte Absenderadresse zu erkennen. Vor allem dann, weil verschiedene Firmen immer mehr Dienstleistungen auswärts einkaufen, weil sie scheinbar billiger sind. Woher soll der Kunde nun wissen, was berechtigt ist, und was nicht, wenn eine unbekannte Absenderadresse erscheint, weil gerade jene Dienstleistung extern vergeben wurde? Unberechtigte "Mahnungen" und Androhungen von Kontosperrungen im Monatszyklus sind ja üblich bei PayPal. Wer da keine eigene Buchhaltung führt darüber, den erwischt es über kurz oder lang. Ausser man kauft prinzipiell NIE etwas via PayPal-Bezahlung. Firmen welche nur diesen Bezahlservice anbieten, sollten nicht mehr berücksichtigt werden. Amazon ist hier in guter Gesellschaft. PC-John Wenn man unsicher ist, ob eine Abbuchung oder sonstige Kontobelastung stattgefunden hat, genügt ein Blick aufs Bank- oder Paypalkonto, um dies zweifelsfrei festzustellen. Dazu braucht es keine Buchhaltung, nur die übliche Aufmerksamkeit. Wer heute noch auf solche Phishing-Mails reinfällt, ist nicht nur selber schuld, sondern sollte Onlinekäufe grundsätzlich sein lassen, weil er damit nicht umgehen kann.

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PC-John
20.12.2015
Wenn man unsicher ist, ob eine Abbuchung oder sonstige Kontobelastung stattgefunden hat, genügt ein Blick aufs Bank- oder Paypalkonto, um dies zweifelsfrei festzustellen ... Da werden Äpfel mit Birnen verglichen. Der Thread beschäftigt sich mit der Frage, wie man gefälschte/unberechtigte Forderungen zum Voraus erkennt. Und medwed kommentiert den Umstand, wenn allenfalls schon abgebucht ist. Dann ist es ohnehin meistens zu spät. Natürlich kann eine Kreditkarten-Abbuchung angefochten werden, das ist aber etwas mühsam. Denn die Kreditkarten-Rechnung muss innert kurzer Frist so oder so bezahlt werden. Erst wenn die Bank die Reklamation untersucht und für "gut befunden" hat, gibt es eine Gutschrift auf die nächste Rechnung. PC-John