News 11.10.2010, 11:11 Uhr

Das Smartphone als Abofalle

In Deutschland beschweren sich Smartphone-Benutzer über perfide In-App-Abofallen. Bis in die Schweiz sind die luschen Geschäftemacher offiziell noch nicht vorgedrungen.
In der aktuellen Ausgabe des c't-Computermagazins widmet sich ein längerer Artikel einer neuen Spielform der bekannten Handy-Abofalle. Dabei genügt laut Geschädigten ein Antippen eines Werbebanners in einer iPhone- oder Android-App und die gesalzene Überraschung folgt bei der nächsten Handy-Rechnung.
Getarnte WAP-Seiten
Dabei gehen die Abzocker äusserst trickreich vor: Wird ein entsprechendes Werbebanner angetippt, öffnet sich eine als HTML-Seite getarnte WAP-Seite mit dem Angebot. Der WAP-Standard sieht vor, dass beim Request die MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number) der SIM-Karte an die Gegenstelle gesendet werden darf. Damit lässt sich ein Kunde und somit auch seine Kundennummer beim Telekomanbieter eindeutig zuordnen.
Diesen Umstand machen sich dubiose Content-Service-Anbieter zunutze, indem sie einem unaufmerksamen User teure Abo-Dienste verkaufen, wie zum Beispiel der Bezug von Bildern oder SMS für einen bestimmten Betrag pro Tag oder Woche. Oft sind die Preise in mehrseitigen, unübersichtlichen AGBs versteckt, also nicht offensichtlich ausgewiesen. Nimmt man den Vertrag bewusst oder unbewusst an, ist Ärger vorporgammiert. Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation Bundesnetzagentur bestätigte gegenüber c't, dass in letzter Zeit vermehrt Beschwerden zu den Smartphone-Abofallen eingegangen sind.
Rechnung nicht bezahlen
Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz, teilte auf Anfrage von PCtipp mit, dass ihr noch keine Klagen von Schweizer Konsumenten bekannt sind. Falls jedoch Smartphone-Benutzer versehentlich einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, sollen sie den angeblich geschuldeten Betrag von der Handy-Rechnung abziehen und gleichzeitig eine Beschwerde beim Telekommunikationsunternehmen einreichen. Auf gar keinen Fall darf die Rechnung bezahlt werden, sonst wird der Vertrag als rechtsmässig eingestuft und eine spätere Rückforderung des Geldes wird schwierig. Falls es zu Problemen mit dem Telekommunikationsanbieter kommt, verweist Stalder auf die Ombudscom, der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Schweiz.

Autor(in) Marcel Hauri



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