News 14.02.2013, 09:00 Uhr

Tintenpatronen: Füllmenge muss nicht angegeben werden

In Deutschland hat ein Gericht entschieden, dass Hersteller von Tintenpatronen die Füllmenge nicht auf die Verpackung schreiben müssen. Auch in der Schweiz ist diese Angabe optional.
Die Hersteller von Druckerpatronen müssen die Füllmenge ihrer Tintenpatronen weiterhin nicht auf die Verpackung schreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, wie auf silicon.de nachzulesen ist. Die Begründung: Mit der Tinte allein könne der Verbraucher – anders als im Falle von Nachfüllpackungen – nichts anfangen. Es sei deshalb ausreichend, wenn die Anzahl der in der Verpackung enthaltenen Tintenpatronen angegeben werde.
Das Gericht hat damit der Klage eines Druckerpatronenherstellers Folge geleistet. Dieser wehrte sich gegen einen Entscheid des Bundeslands Baden-Württemberg, das ihm die Auflage erteilte, die Füllmenge in ml auf allen Verpackungen zu kennzeichnen. Das Bundesland war der Ansicht, die Nichtangabe der Füllmenge verstosse gegen die Fertigpackungsverordnung.
Auch in der Schweiz sind die Hersteller von Druckerpatronen nicht dazu verpflichtet, die Füllmenge auf den Verpackungen anzugeben. Auch die Angabe von Seitenzahlen zur Beschreibung der Patronenkapazität ist nicht zwingend. Die Handhabung der Hersteller fällt hierzulande unterschiedlich aus – einige Hersteller geben die Füllmenge in ml an, anderen die Seitenzahlen.
Erst kürzlich waren die Druckerhersteller wegen eines Kassensturz-Beitrags wieder in der Kritik. Immer wieder werden knapp gefüllte Starter-Patronen oder Patronen, die trotz grosser Restmenge vom Drucker als leer gemeldet werden, beanstandet.



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