News 29.11.2010, 06:00 Uhr

Facebook wegen Adressimport verklagt

Die deutsche Verbraucherzentrale hat Facebook jetzt verklagt. Der Adressenimport verstosse gegen Verbraucherrechte.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verstossen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen bei Facebook gegen geltende Verbraucherrechte. Konkret gehe es um den Adressbuch-Import und den Freundefinder. Letzterer erlaubt die Einladung von Nicht-Mitgliedern.
«Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen», so vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Der vzbv kritisiert vor allem den Freundefinder. Dieser verleite die Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die Mailadresse und Namen der Freunde, die keine Facebook-Mitglieder seien, dorthin zu importieren. Die Mailadressen würden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolge ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen. Ausserdem regle Facebook, dass Drittanbieter, deren Dienste über die Profile der Mitglieder eingebunden sind, auch auf die Daten der Freunde zugreifen könnten. «Wer bei Facebook ein Spiel spielt, muss damit rechnen, dass diese Anwendung auch auf die Daten seiner Freunde zugreift», so Carola Elbrecht, Leiterin des vzbv-Projekts «Verbraucherrechte in der digitalen Welt».
Erneut kritisiert der vzbv auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook. Über Änderungen würden nur die Facebook-Mitglieder informiert, die zunächst Fan der «Facebook Site Governance»-Seite würden.
«Im Fall Facebook wird deutlich, dass insbesondere Anbieter aus den USA sich nicht um europäische Datenschutzstandards kümmern», sagt Gerd Billen. Das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und der USA lege die Bedingungen fest, unter denen Unternehmen die Daten von EU-Bürgern verarbeiten dürfen, wenn diese Daten nicht im EU-Raum oder einem EU-Land verarbeitet werden, bei dem die EU davon ausgehe, dass es ein gleichwertiges Schutzniveau biete. Europäische Datenschützer und die EU hätten schon öfters bemängelt, dass dieses Abkommen nicht in den USA überwacht werde.
«Es handelt sich offensichtlich nicht um einen sicheren Hafen, sondern um ein staatlich legitimiertes Datenleck, das gestopft werden muss», so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der vzbv fordere die EU und die deutsche Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass europäische Datenschutzstandards für EU-Bürger auch in den USA eingehalten würden.



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