News 18.04.2019, 07:55 Uhr

Haushalte erhalten Geld von Billag zurück

Während fünf Jahren hat die Billag zu Unrecht eine Mehrwertsteuer erhoben. Diese wird nun an die Schweizer Haushalte zurückbezahlt.
Zwischen 2010 und 2015 hat die Billag, die bis letztes Jahr für das Eintreiben der Empfangsgebühren von Radio und Fernsehen zuständig war, zu Unrecht eine Mehrwertsteuer erhoben.
Nach einer Untersuchung hat das Bundesgericht nun entschieden, dass auf diese Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und die in diesem Zeitraum eingezogene Mehrwertsteuer zurückzuzahlen sei. Daraufhin hat der Bundesrat am Mittwoch eine Vorlage zur Rückzahlung in die Vernehmlassung geschickt. Insgesamt sollen pro Haushalt 50 Franken zurückerstattet werden.

Kein Gesuch nötig, das Geld kommt automatisch

Die Höhe von 50 Franken ergeht aus der Gesamtsumme der in dieser Zeitspanne erhobenen Gebühr, insgesamt 165 Millionen Franken. Die Rückerstattung an die rund 3,4 Millionen Haushalte erfolgt aus der Bundeskasse. Der Bundesrat betont zudem, dass jeder Haushalt diese Summe erhält, unabhängig davon, ob ein entsprechendes Gesuch eingereicht wurde. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. August 2019 und wird, falls das Parlament zustimmt, im Jahr 2021 in Form einer Gutschrift auf der Rechnung an die Haushalte übermittelt. Von der pauschalen Rückzahlung nicht betroffen sind Unternehmen. Sie sollen sich, sofern sie glauben, Anspruch auf eine Rückzahlung zu haben, an das Bundesamt für Kommunikation wenden.



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