News 07.12.2001, 07:45 Uhr

Weko eröffnet Untersuchung gegen Swisscom

Vorabklärungen der Wettbewerbskommission (Weko) nach einer Klage von Tele2 haben ergeben, dass sich die Swisscom gegenüber Konkurrenten möglicherweise unzulässig verhält.
Der alternative Telefonie-Anbieter Tele2 hat am 9. August gegen die Swisscom geklagt, weil diese gegen das Kartellgesetz verstosse. Tele2 nennt dazu einige Beispiele:
- Tele2-Kunden erhalten zwei Telefonrechnungen, eine für die Grundgebühr von der Swisscom und eine für die Verbindungskosten von Tele2. Die Swisscom legt ihrer Rechnung Werbung bei, was einen Wettbewerbsvorteil darstelle.
- Wenn ein Kunde gewissen Nummern sperren lassen will (z.B. 0900…), kann er nicht mehr über einen Alternativanbieter (wie Tele2) telefonieren.
- Die Swisscom bietet ISDN nur bestehenden oder künftigen Swisscom-Kunden an. ISDN kann aus technischen Gründen (letzte Meile) nur von der Swisscom angeboten werden.
Die Weko hat diese Vorwürfe geprüft und gestern beschlossen, dass sie eine Untersuchung gegen die Swisscom eröffnet. Für die Weko stehen die der Grundanschlussrechnung beigelegten Werbebroschüren im Vordergrund der Abklärungen.

Autor(in) Beat Rüdt


Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.