coceira
Stammgast
wir warten aber noch auf eine Bestätigung seitens Samsung Schweiz
seit wann kann ein deutscher richter in der schweiz gueltige verfuegungen erlassen ?
wir warten aber noch auf eine Bestätigung seitens Samsung Schweiz
seit wann kann ein deutscher richter in der schweiz gueltige verfuegungen erlassen ?
Die Schweiz scheint als Nicht-EU-Land vom Verkaufsverbot vorerst jedoch nicht betroffen - wir warten aber noch auf eine Bestätigung seitens Samsung Schweiz.
DU solltest diesen Satz noch einmal lesen:
Ach ja - und nicht ein "deutscher Richter" hat diese Verfügung erlasse sondern Apfel. Na ja irgendwie so eben.
so stehts relativ fett unter dem eingangstitel - Nun - eine einstweilige verfuegung wird ausschlieslich von einem richter erlassen, da das an einem deutschen gericht stattgefunden hat, kann es nur ein deutscher richter gewesen sein und ob das nun samsung schweiz bestatigen muss oder nicht - die schweiz kann davon nicht betroffen sein. Einerseits ist die schweiz nicht eu mitglied und es gibt (noch) keine automatische uebernahme von verordnungen, gesetzen etc. aus dem eu raum.Apple hat vor einem deutschen Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt.
ps.
Es steht samsung schweiz natuerlich frei die dinger hier zu verkaufen oder eben auch nicht, je nach interner politik. Schweizer richter sind meisst eher zurueckhaltend was den erlass einer sog. superprovisorischen verfuegung anbelangt.
Eine dümmere und idiotischere Begründung habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Demnach dürften ja keine Geräte mehr Produziert werden die Flach und/oder Schwarz und/oder Weiss sind...BEGRÜNDUNG
Mit dem vorliegenden Antrag wendet sich die Antragstellerin dagegen, dass die Antragsgegnerinnen das berühmte iPad durch das Produkt Galaxy Tab 10.1 kopieren und damit Schutzrechte der Antragstellerin verletzen. Dadurch nutzen die Antragsgegnerinnen den guten Ruf des iPad, bei dem es sich um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus handelt, aus. Das iPad steht stellvertretend für die in der Industrie führenden Designs der Antragstellerin. Anstatt selbst einen eigenen Stil zu entwickeln, haben die Antragsgegnerinnen den innovativen Stil des iPad für ihren neuen Tablet Computer kopiert.
Der unabhängige Richter hätte die Klage ja auch ablehnen können, wenn diese unbegründet gewesen wäre. Hat er aber nicht getan.
(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken;
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt;
(iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche;
(iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriertist;
(v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.
Die Punkte die Apple am Galaxy beanstandet hat auch gelesen?