News 05.09.2005, 09:30 Uhr

Kazaa erleidet Schlappe vor Gericht

Die Entwickler der Tauschbörsen-Software Kazaa müssen ihr Programm modifizieren, um mögliche Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden.
Im Prozess zwischen dem australischen Konzern Sharman Networks, Hersteller des File-Sharing-Programms Kazaa, und der Musikindustrie ist es zu einem wichtigen Urteil gekommen. Nach Meinung des zuständigen Richters Murray Wilcox verletzt die Tauschbörsen-Technologie Kazaa klar die Urheberrechte von Künstlern. Dies berichtet der australische Branchendienst AustralianIT [1]. Sharman Networks dürfe laut dem Entscheid des Richters seine Software weiterhin anbieten, müsse aber das Programm so modifizieren, das Urheberrechtsverletzungen verhindert werden. Zusätzlich habe Wilcox das Unternehmen dazu verknurrt, 90 Prozent der Gerichtskosten der Musikindustrie zu übernehmen. Über weitere Schadenersatzzahlungen soll noch verhandelt werden. Sharman Networks will gegen das Urteil Berufung einlegen.
Der Kampf zwischen Musikindustrie und dem Kazaa-Hersteller spitzte sich im Februar 2004 zu. Damals führte die MIPI (Music Industry Piracy Investigations) im Firmensitz von Sharman Networks und bei Kadermitgliedern des Konzerns eine Hausdurchsuchung durch. Dabei stellte sie haufenweise Material sicher, das im aktuellen Prozess grosse Bedeutung hatte.



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.